Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Veranstaltungen (beispielsweise Läufe, Umzüge, Feste etc.), die öffentliche Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, dürfen gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer besonderen Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden. Da mindestens die Polizei, der Straßenbaulastträger, die Feuerwehr und Stellen des Öffentlichen Nahverkehrs in einem Anhörverfahren um ihre Stellungnahmen gebeten werden und gegebenenfalls Ortstermine durchzuführen sind, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Anträge rechtzeitig vor der Veranstaltung der Straßenverkehrsbehörde vorliegen. Der Antrag muss Angaben über die genaue Veranstaltungsfläche, die Wegstrecke, den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowohl für die Veranstaltung selbst als auch für den notwendigen Auf- bzw. Abbau, die Verantwortliche/ den Verantwortlichen, gegebenenfalls erforderliche Sperrungen und Beschilderungen und die erwartete Teilnehmerzahl enthalten. Die Kosten für die notwendige Verkehrsplanung, die Straßensperrungen und Verkehrsbeschilderungen, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung erforderlich sind, trägt der Veranstalter. Der Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die bei der Durchführung auftreten können oder durch die Veranstaltung verursacht worden sind. Die Bescheinigung hierüber ist vor Erteilung der Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen.

Bei Veranstaltungen auf Privatgrund ist in verkehrsrechtlicher Hinsicht zu prüfen, ob durch die Veranstaltung mit einem erheblichen Zielverkehr zu rechnen ist und wie sich dieser auf das übrige Straßennetz und die Bevölkerung auswirkt. In diesen Fällen bedarf es gegebenenfalls einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 (1) StVO.

Folgende Veranstaltungen könnten in Betracht kommen:

  • Umzüge (beispielsweise Jubiläen, Volksfeste, Abitur-Umzüge).
  • Märkte.
  • Straßenfeste.
  • Open-Air Konzerte.
  • Volkswanderungen.
  • Sportveranstaltungen (beispielsweise Läufe, Radrennen, Triathlonveranstaltungen).
  • Radtouristikveranstaltungen (beispielsweise "Siegtal pur").
  • Inliner-Veranstaltungen
  • Motorsportliche Veranstaltungen (beispielsweise Rallyes).
  • Oldtimer-Veranstaltungen.
  • Filmaufnahmen (wenn Straßen gesperrt werden sollen oder ähnliches).
  • Ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (beispielsweise Prozessionen, Wallfahrten).
  • Laternen-/Martinsumzüge.

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aufgrund des notwendigen Verwaltungsverfahrens sollte der "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche" (siehe: Formulare) acht (8) Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt eine verkehrsbehördliche Erlaubnis, aus der die Anordnungen sowie die Auflagen und Bedingungen hervorgehen.

Merkblatt für Veranstalter auf Märkten, Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen aus dem Bereich Feuerschutz und Rettungsdienst

Ein "Merkblatt für Veranstalter und Märkten, Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen" in Bezug auf sicherheitsrelevante Faktoren finden Sie in unserem Download-Bereich.

Die jeweiligen Ansprechpersonen für die geltenden Auflagen aus dem Bereich Feuerschutz und Rettungsdienst finden Sie in dem angebotenen Merkblatt.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Straßensperrung zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (siehe Formulare: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche") in Verbindung mit
     
  • Nachweis über die Veranstalterhaftpflichtversicherung (siehe Formulare: "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung").
     
  • Eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Martins-/ Laternenumzügen kann mit dem
    Online-Service "Laternen-/Martinsumzug: Antrag zur Durchführung eines Umzugs (Veranstaltung) auf öffentlichen Verkehrsflächen"
    (siehe: Formulare) beantragt werden.
     
  • Streckenverlaufsplan/ Verkehrszeichenplan/ Lageplan.

Ausschank von alkoholischen Getränken

Sollte für die Veranstaltung der gewerbliche Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgen, ist zusätzlich ein "Antrag auf Gestattung (Ausschankgenehmigung)" (siehe: Formulare) einzureichen.

Sollte es sich um eine größere Veranstaltungen handeln, ist der "Antrag auf Durchführung einer größeren Veranstaltung oder Großveranstaltung" (siehe: Formulare) einzureichen.

Kosten für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung/ Erlaubnis sind abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung sowie vom verwaltungsmäßigen Aufwand.

  • Antrag auf Straßensperrung zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (siehe Formulare: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche") in Verbindung mit
     
  • Nachweis über die Veranstalterhaftpflichtversicherung (siehe Formulare: "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung").
     
  • Eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Martins-/ Laternenumzügen kann mit dem
    Online-Service "Laternen-/Martinsumzug: Antrag zur Durchführung eines Umzugs (Veranstaltung) auf öffentlichen Verkehrsflächen"
    (siehe: Formulare) beantragt werden.
     
  • Streckenverlaufsplan/ Verkehrszeichenplan/ Lageplan.