Städtebauliche Entwicklungs- und Rahmenpläne

Entwicklungs- und Rahmenpläne stellen sogenannte "informelle Planungen" dar. Sie sind im Gegensatz zu den anderen Planarten nicht gesetzlich normiert und begründen z. B. im Gegensatz zum Bebauungsplan kein Baurecht. Sie beinhalten vielmehr eine Zielvereinbarung zwischen Politik und Verwaltung, auf deren Grundlage unter anderem Bebauungspläne erarbeitet und Fördermittel beantragt werden. Sie befassen sich mit der konzeptionellen Planung für eine meist größere Teilfläche des Stadtgebietes und stellen damit ein Bindeglied zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan dar.

Kontakt

Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Raum: 128
Lindenplatz 7
57078 Siegen