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Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
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Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
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Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" stellt die Grundzüge der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Stephan
Hahn
Servicestelle Bauberatung: Siegen, Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach, Volnsberg, Niederschelden (Dreisbach) bis Autobahnbrücke
Christel
Rubertus
Servicestelle Bauberatung: Birlenbach, Dillnhütten, Geisweid, Langenholdinghausen, Meiswinkel, Niedersetzen, Obersetzen, Oberschelden, Weidenau, Buchen, Sohlbach, Seelbach, Trupbach, Niederschelden
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Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als "verbindliche Bauleitpläne" müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.