Siegener Ausweis

Den “Siegener Ausweis” erhalten können Personen mit Hauptwohnsitz in Siegen, die die für die Ausstellung eines Siegener Ausweises maßgebliche Einkommensgrenze unterschreiten.

Leistungsberechtigt sind beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistung (AsylbLG), sowie Personen mit geringem Erwerbseinkommen oder geringer Rente, Studierende, u. a.

Der “Siegener Ausweis” kann formlos per Post oder per E-Mail beantragt werden.
Zudem können Antragsformulare am Empfang des Rathauses Weidenau ausgehändigt und vollständig ausgefüllt zusammen mit den Antragsunterlagen abgegeben werden.

Achtung: Eine Anfertigung von Kopien im Rathaus ist nicht möglich!!!

Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen (in Kopie) benötigt:

  • Kopien der Personalausweise oder Nachweise über Ihre Aufenthaltsstatus (jeweils die Vor- und Rückseiten)
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt wohnenden Personen
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
  • Bescheide über ALG I, Bürgergeld, vom Jobcenter/ Agentur für Arbeit (jeweils alle Seiten)
  • Bescheide über Renten
  • Mitteilung, ob Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beantragt/ bewilligt wurde, gegebenenfalls Bewilligungsbescheid Ablehnungsbescheid
  • Bescheid über BAföG
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr (nur bei Nichtbezug von Sozialleistungen)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bei Bezug von Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungen reicht ein Hinweis darauf

Bei einer Verlängerung muss zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen der Siegener Ausweis im Original vorgelegt werden.

Der Ersatz eines verlorenen oder zerstörten Ausweises ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.