Siegener Ausweis

Den “Siegener Ausweis” erhalten können Personen mit Hauptwohnsitz in Siegen, die die für die Ausstellung eines Siegener Ausweises maßgebliche Einkommensgrenze unterschreiten.

Leistungsberechtigt sind beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistung (AsylbLG), sowie Personen mit geringem Erwerbseinkommen oder geringer Rente, Studierende, u. a.

Der “Siegener Ausweis” kann formlos per Post oder per E-Mail beantragt werden.
Zudem können Antragsformulare am Empfang des Rathauses Weidenau ausgehändigt und vollständig ausgefüllt zusammen mit den Antragsunterlagen abgegeben werden.

Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung (in Kopie)

Achtung: Eine Anfertigung von Kopien im Rathaus ist nicht möglich!

  • Personalausweise oder Nachweise über Ihre Aufenthaltsstatus (jeweils die Vorder- und Rückseiten);
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt wohnenden Personen;
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate;
  • Bescheide über ALG I, Bürgergeld, vom Jobcenter/ Agentur für Arbeit (jeweils alle Seiten);
  • Bescheide über Renten;
  • Mitteilung, ob Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beantragt/ bewilligt wurde, gegebenenfalls Bewilligungsbescheid Ablehnungsbescheid;
  • Bescheid über BAföG;
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr (nur bei Nichtbezug von Sozialleistungen);
  • Immatrikulationsbescheinigung;
  • Bescheide über Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungen.

Bei einer Verlängerung muss zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen der Siegener Ausweis im Original vorgelegt werden.

Der Ersatz eines verlorenen oder zerstörten Siegener Ausweises ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Kontakt

Rathaus Weidenau
Raum: 8
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:08.30 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.