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Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de
33,90 Euro pro Monat (ab 1. August 2025)
Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinscaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de
33,90 Euro pro Monat (ab 1. August 2025)
Iris
Bäcker
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel: Leistungen in Sonderfällen, Bestattungen [Buchstaben K bis Z]
Katja
Benner
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben Sch (ohne Scha), St,]
Regina
Göbel
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben Bl bis Boh, D, Ga, Q, Scha)
Elke
Hahn
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel: Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
Marie
Hausmann
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben E, N, V, Z, Bodelschwinghaus]
Simone
Hausmann
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Boi-Bz, Gl-Gz]
Barbara
Hoppe
rbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben S und U]
Birgit
Jungermann
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben M - ohne Mi und Mo]
Marco
Langenbach
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben C, Fa, Kr bis Kz, T]
Simone
Langenbach
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) 3. und 4. Kapitel [Buchstaben A, Ba bis Bk]
Marco
Milbrecht
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) [Buchstaben J, W, Y]
Dorothee
Nöh
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) 3. und 4. Kapitel [Buchstaben Gb bis Gk und H]
Manuela
Nöll
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch): Forderungseinzug/ Rechnungsstelle, Bestattungen [Buchstaben A bis J]
Nele Marie
Petersen
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) 3. und 4. Kapitel [Buchstaben Ka bis Kq, X, JVA-Fälle L bis Z]
Melanie
Schmidt
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben I, Mo, O]
Marita
Söder
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch): Besondere Wohnform nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Heike
Stahl
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben F - ohne Fa, Mi]
Christine
Wagener-Siebert
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel [Buchstaben L und R]
Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de