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Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de
33,90 Euro pro Monat (ab 1. August 2025)
Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de
33,90 Euro pro Monat (ab 1. August 2025)
Andreas
Kornmann
Stellvertretender Abteilungsleiter 5/1 Soziale Leistungen | Arbeitsgruppenleiter 5/1-1 Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)
Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:
Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.
Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von
Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen)
an den:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen
Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:
A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de