MobilitätsCard (Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd - VGWS)

Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.

Die MobilitätsCard...

  • kostet 33,90 Euro pro Monat (ab 1. August 2025).
  • ist ein Monatsticket.
  • gilt im Kreisgebiet Olpe sowie Siegen-Wittgenstein (Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd).
  • ist personengebunden.
  • gilt ganztägig uneingeschränkt in Bus und Bahn (2. Klasse).
  • Für die Nutzung der Nachtbuslinien ist pro Person und Fahrt ein Aufschlag von 2,00 Euro zu bezahlen.
  • beinhaltet Sonderreglungen zur Fahrgastmitnahme. Diese finden Sie unter: https://www.zws-online.de/fahrkarten-preise/mobilitaetscard/.

Wer kann das Ticket beantragen?

Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:

  • Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter Olpe/ Siegen-Wittgenstein.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch
    XII von den Sozialämtern.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden im Kreis Olpe/Siegen-Wittgenstein.
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft nach dem SGB IX.

Hinweis: Mit dem Wegfall der Sozialleistungen und bei missbräuchlicher Nutzung entfällt der Anspruch auf eine MobilitätsCard.


Wie wird das Ticket beantragt?

  1. Antrag MobilitätsCard (siehe Formularbereich) ausfüllen und zwei Mal unterschreiben.
  2. Kopie des Bewilligungsbescheides über Sozialleistung kopieren und beifügen.
  3. An den Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) 33,90 Euro auf folgendes Konto einzahlen:
    Kreditinstitut: Sparkasse Siegen,
    Konto-Nummer: 1260546, IBAN: DE47 4605 0001 0001 2605 46, 
    Bankleitzahl: 460 500 01, BIC: WELADED1SIE (gerne auch als Dauerauftrag).
  4. Einzahlungs-/ Überweisungsbeleg zusammen mit dem Antrag und der Kopie des Bewilligungsbescheides vorzugsweise per E-Mail an: mc@​zws-online.de oder per Post an Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen, senden.

Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. des Vormonats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 33,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.


Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne in der Zeit von

Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
und
Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
(freitags geschlossen) 

an den:

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen

Gerne auch telefonisch oder per E-Mail - je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens - unter:

A bis K - Telefonnummer: 0271 333-2428, E-Mail: kemper@​zws-online.de
L bis Z - Telefonnummer: 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@​zws-online.de


Besondere Hinweise

  • Personenkreis und Übertragbarkeit
    Gilt für eine Person, die die Voraussetzungen erfüllt (siehe Voraussetzungen), das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur mit Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis).
  • Geltungsbereich und -dauer
    Einen Kalendermonat im Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS).
  • Sonderregelungen
    Montags bis freitags können Karteninhaber unentgeltlich vier weitere Fahrgäste/ Fahrräder mitnehmen. Die Sonderregelung gilt ab 19.00 Uhr im Schienenverkehr bis 03.00 Uhr bzw. auf den Nachtbuslinien des Busverkehrs bis 05.00 Uhr des folgenden Tages. Zugelassen sind maximal zwei Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Anstelle eines Fahrgastes kann jeweils ein Fahrrad mitgenommen werden. Der Zusatznutzen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung gilt samstags, sonntags und an gesetzliche Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig ohne Zeiteinschränkung. Einschließlich Inhaber/ Inhaberin ist die Anzahl der Beförderungsfälle auf 5 begrenzt.

Kontakt

Stellvertretender Abteilungsleiter | Arbeitsgruppenleiter 5/1-1 Leistungen nach dem SGB XII
Rathaus Weidenau
Raum: 202
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen