MobilitätsCard (Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd - VGWS)

Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.

Die MobilitätsCard...

  • kostet 32,30 Euro pro Monat (ab 1. August 2024).
  • ist ein Monatsticket.
  • gilt im Kreisgebiet Olpe sowie Siegen-Wittgenstein (Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd).
  • ist personengebunden.
  • gilt ganztägig uneingeschränkt in Bus und Bahn (2. Klasse).
  • Für die Nutzung der Nachtbuslinien ist pro Person und Fahrt ein Aufschlag von 2,00 Euro zu bezahlen.
  • beinhaltet Sonderreglungen zur Fahrgastmitnahme. Diese finden Sie unter: https://www.zws-online.de/fahrkarten-preise/mobilitaetscard/.

Wer kann das Ticket beantragen?

Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:

  • Bürgergeld / Arbeitslosengeld II (Jobcenter)
  • Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Wie wird das Ticket beantragt?

  1. Antrag MobilitätsCard (siehe Formularbereich) ausfüllen und zwei Mal unterschreiben.
  2. Kopie des Bewilligungsbescheides über Sozialleistung beifügen.
  3. An den Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) 32,30 Euro auf folgendes Konto einzahlen:
    Kreditinstitut: Sparkasse Siegen, Konto-Nummer: 1260546, IBAN: DE47 4605 0001 0001 2605 46, Bankleitzahl: 460 500 01, BIC: WELADED1SIE (gerne auch als Dauerauftrag).
  4. Einzahlungs-/ Überweisungsbeleg zusammen mit dem Antrag und der Kopie des Bewilligungsbescheides vorzugsweise per E-Mail an: mc@​zws-online.de oder per Post an Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen, senden.

Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. eines Monats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 32,30 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.

Noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich an den:

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen

Gerne auch telefonisch, je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens unter:

A bis K:

Frau Fischer, Raum 301, Rufnummer (0271) 333-2428, E-Mail: fischer@​zws-online.de

L bis Z:

Frau Stötzel, Raum 301, Rufnummer (0271) 333-2438, E-Mail: stoetzel@​zws-online.de

Geltungsbereiche- und dauer

Personenkreis und Übertragbarkeit

Gilt für eine Person, die die Voraussetzungen erfüllt (siehe Voraussetzungen), das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur mit Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis).

Geltungsbereich und -dauer

Einen Kalendermonat im Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS).

Sonderregelungen

Montags bis freitags ab 19.00 Uhr im Schienenverkehr bis 03.00 Uhr bzw. auf den Nachtbuslinien des Busverkehrs bis 05.00 Uhr des folgenden Tages können Karteninhaberinnen und Karteninhaber unentgeltlich vier weitere Fahrgäste mitnehmen. Zugelassen sind maximal zwei Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Anstelle eines Fahrgastes kann jeweils ein Fahrrad mitgenommen werden. Der Zusatznutzen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung gilt samstags, sonntags und an gesetzliche Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig ohne Zeiteinschränkung. Einschließlich der Inhaberin/ des Inhabers ist die Anzahl der Beförderungsfälle auf fünf Personen begrenzt.

Kontakt

Stellvertretender Abteilungsleiter | Arbeitsgruppenleiter 5/1-1 Leistungen nach dem SGB XII
Rathaus Weidenau
Raum: 202
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen