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Im Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Siegen enthalten. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie mithilfe des Onlineportals "eAuskunft" elektronisch abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen nur mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können diese persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hierzu ist eine Registrierung in der "eAuskunft" der Gewerbemeldestelle erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen (siehe: Formulare & Publikationen). Die Registrierung ist kostenlos.
Online-Antrag zur Registrierung
Mit dem Online-Service "Registrierung eAuskunft (amtliche Gewerbeauskünfte)" können Sie sich sofort registrieren.
Die Registrierung ist für nichtöffentliche Stellen und öffentliche Stellen, die als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, nur dann möglich, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten vor der erstmaligen Registrierung oder vor der Beantragung einer Verlängerung ihrer Registrierung mindestens 5 vollständige und kostenpflichtige Auskunftsanträge über Gewerbemeldedaten im Sinne des § 14 Absatz 5 Seite 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle gestellt haben.
Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
Die Auskunft kann nur schriftlich erfolgen, eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax erfolgt nicht.
Für eine Auskunft fallen folgende Gebühren an:
Bei Nutzung der eAuskunft wird Ihnen monatlich eine Rechnung übersandt.
Im Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Siegen enthalten. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie mithilfe des Onlineportals "eAuskunft" elektronisch abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen nur mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können diese persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hierzu ist eine Registrierung in der "eAuskunft" der Gewerbemeldestelle erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen (siehe: Formulare & Publikationen). Die Registrierung ist kostenlos.
Online-Antrag zur Registrierung
Mit dem Online-Service "Registrierung eAuskunft (amtliche Gewerbeauskünfte)" können Sie sich sofort registrieren.
Die Registrierung ist für nichtöffentliche Stellen und öffentliche Stellen, die als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, nur dann möglich, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten vor der erstmaligen Registrierung oder vor der Beantragung einer Verlängerung ihrer Registrierung mindestens 5 vollständige und kostenpflichtige Auskunftsanträge über Gewerbemeldedaten im Sinne des § 14 Absatz 5 Seite 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle gestellt haben.
Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
Die Auskunft kann nur schriftlich erfolgen, eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax erfolgt nicht.
Für eine Auskunft fallen folgende Gebühren an:
Bei Nutzung der eAuskunft wird Ihnen monatlich eine Rechnung übersandt.
Im Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Siegen enthalten. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie mithilfe des Onlineportals "eAuskunft" elektronisch abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen nur mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können diese persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hierzu ist eine Registrierung in der "eAuskunft" der Gewerbemeldestelle erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen (siehe: Formulare & Publikationen). Die Registrierung ist kostenlos.
Online-Antrag zur Registrierung
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Die Registrierung ist für nichtöffentliche Stellen und öffentliche Stellen, die als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, nur dann möglich, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten vor der erstmaligen Registrierung oder vor der Beantragung einer Verlängerung ihrer Registrierung mindestens 5 vollständige und kostenpflichtige Auskunftsanträge über Gewerbemeldedaten im Sinne des § 14 Absatz 5 Seite 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle gestellt haben.
Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
Die Auskunft kann nur schriftlich erfolgen, eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax erfolgt nicht.
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Im Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Siegen enthalten. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie mithilfe des Onlineportals "eAuskunft" elektronisch abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen nur mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können diese persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
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Hierzu ist eine Registrierung in der "eAuskunft" der Gewerbemeldestelle erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen (siehe: Formulare & Publikationen). Die Registrierung ist kostenlos.
Online-Antrag zur Registrierung
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Die Registrierung ist für nichtöffentliche Stellen und öffentliche Stellen, die als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, nur dann möglich, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten vor der erstmaligen Registrierung oder vor der Beantragung einer Verlängerung ihrer Registrierung mindestens 5 vollständige und kostenpflichtige Auskunftsanträge über Gewerbemeldedaten im Sinne des § 14 Absatz 5 Seite 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle gestellt haben.
Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
Die Auskunft kann nur schriftlich erfolgen, eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax erfolgt nicht.
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Im Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Siegen enthalten. Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige können Sie mithilfe des Onlineportals "eAuskunft" elektronisch abfragen (öffentliche Suche). Erweiterte Auskünfte sind hingegen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen nur mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Sie können diese persönlich, auf dem Postweg oder online über die eAuskunft erhalten.
Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
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Hierzu ist eine Registrierung in der "eAuskunft" der Gewerbemeldestelle erforderlich. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen (siehe: Formulare & Publikationen). Die Registrierung ist kostenlos.
Online-Antrag zur Registrierung
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Die Registrierung ist für nichtöffentliche Stellen und öffentliche Stellen, die als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, nur dann möglich, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten vor der erstmaligen Registrierung oder vor der Beantragung einer Verlängerung ihrer Registrierung mindestens 5 vollständige und kostenpflichtige Auskunftsanträge über Gewerbemeldedaten im Sinne des § 14 Absatz 5 Seite 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle gestellt haben.
Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
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Nadine
Otterbach
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Marvin
Röcher
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
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Die Grunddaten einer Gewerbeanzeige im Sinne der Gewerbeordnung umfassen den Namen, die Anschrift und die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden (§ 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO).
Sie können diese Informationen online ohne Registrierung in der öffentlichen Suche des Onlineportals "eAuskunft" abfragen.
Auskünfte über erweiterte Gewerbemeldedaten, die der Zweckbindung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden (§ 14 Absatz 7 Satz 1 Gewerbeordnung - GewO).
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Die Anfrage kann auch formlos erfolgen. Folgende Angaben sind unbedingt anzugeben:
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