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Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG), wer
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 GastG).
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
Folglich ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Bei juristischen Personen/ eingetragenen sind zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen für die Geschäftsführung/ den Vereinsvorsitzenden folgende Unterlagen einzureichen:
Die Vorlage des Unterrichtungsnachweises der Industrie- und Handelskammer und des Gesundheitszeugnisses entfällt, wenn der Gewerbetreibende ein Ausbildungszeugnis im Gastronomiegewerbe nachweisen kann.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.
Es ist zu beachten, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist.
Wenn Sie eine Terrasse auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Neben dem Antrag bei der Ordnungsbehörde muss bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Online-Anträge zu speziellen Erlaubnissen im Bereich des Gaststättengewerbes können auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg
Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID oder dem Authentifizierungs-Portal ELSTER.
Weitere Informationen zum Unternehmenskonto gibt es hier ...
Konzessionsgebühr: 100,00 bis 3.500 Euro.
Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis: 25,00 bis 1.000 Euro.
Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG), wer
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 GastG).
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
Folglich ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Bei juristischen Personen/ eingetragenen sind zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen für die Geschäftsführung/ den Vereinsvorsitzenden folgende Unterlagen einzureichen:
Die Vorlage des Unterrichtungsnachweises der Industrie- und Handelskammer und des Gesundheitszeugnisses entfällt, wenn der Gewerbetreibende ein Ausbildungszeugnis im Gastronomiegewerbe nachweisen kann.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.
Es ist zu beachten, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist.
Wenn Sie eine Terrasse auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Neben dem Antrag bei der Ordnungsbehörde muss bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Online-Anträge zu speziellen Erlaubnissen im Bereich des Gaststättengewerbes können auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg
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Konzessionsgebühr: 100,00 bis 3.500 Euro.
Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis: 25,00 bis 1.000 Euro.
Alice
Middel
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57074, 57076, 57078 und 57080), Märkte
Patrick
Vohs
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen
Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG), wer
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 GastG).
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
Folglich ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Bei juristischen Personen/ eingetragenen sind zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen für die Geschäftsführung/ den Vereinsvorsitzenden folgende Unterlagen einzureichen:
Die Vorlage des Unterrichtungsnachweises der Industrie- und Handelskammer und des Gesundheitszeugnisses entfällt, wenn der Gewerbetreibende ein Ausbildungszeugnis im Gastronomiegewerbe nachweisen kann.
Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.
Es ist zu beachten, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist.
Wenn Sie eine Terrasse auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Neben dem Antrag bei der Ordnungsbehörde muss bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Online-Anträge zu speziellen Erlaubnissen im Bereich des Gaststättengewerbes können auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg
Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID oder dem Authentifizierungs-Portal ELSTER.
Weitere Informationen zum Unternehmenskonto gibt es hier ...
Konzessionsgebühr: 100,00 bis 3.500 Euro.
Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis: 25,00 bis 1.000 Euro.
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[externer Online-Service - Wirtschafts-Service-Portal.NRW]