Gaststättenkonzession (Schankerlaubnis)

Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG), wer

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 GastG).

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht (§ 3 GastG).

Folglich ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.

Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Einen "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" der Belegart 9 können Sie bei der
    Stadt Siegen
    Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
    Bahnhofstraße 4
    57072 Siegen
    beantragen.
  • Steuerbescheinigung des Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Gesundheitszeugnis bzw. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Personalausweis bzw. Pass mit Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (bei ausländischer Staatsbürgerschaft)
  • Lageplan und Grundrisszeichnungen von allen Etagen, in denen sich Betriebsräume befinden
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Kopie der Baugenehmigung (bei Neuerrichtung und Nutzungsänderung)

Bei juristischen Personen/ eingetragenen sind zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen für die Geschäftsführung/ den Vereinsvorsitzenden folgende Unterlagen einzureichen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag
  • Vereinsregisterauszug und Vereinssatzung (bei eingetragenen Vereinen)

Die Vorlage des Unterrichtungsnachweises der Industrie- und Handelskammer und des Gesundheitszeugnisses entfällt, wenn der Gewerbetreibende ein Ausbildungszeugnis im Gastronomiegewerbe nachweisen kann.

Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.

Es ist zu beachten, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist.

Außengastronomie

Wenn Sie eine Terrasse auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Neben dem Antrag bei der Ordnungsbehörde muss bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Online-Antrag

Online-Anträge zu speziellen Erlaubnissen im Bereich des Gaststättengewerbes können auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID oder dem Authentifizierungs-Portal ELSTER.

Weitere Informationen zum Unternehmenskonto gibt es hier ...

Konzessionsgebühr: 100,00 bis 3.500 Euro.

Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis: 25,00 bis 1.000 Euro.

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57074, 57076, 57078 und 57080), Märkte
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 310
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 310
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen