zurück
In ihrem beruflichen Umfeld sind Sie mit Schwangeren, Eltern, Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Sie wünschen sich Informationen über Unterstützungsangebote, die eine gute Entwicklung der Kinder sicherstellen. In Siegen gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen in der Gesundheits- und Jugendhilfe. Im Netzwerk Frühe Hilfen werden diese Informationen gebündelt und weiterentwickelt.
Die Zeit der ersten Lebensjahre ist eine hoch sensible und prägende Phase für die körperliche, geistige und sozial-emotionale Entwicklung eines Kindes. Eine gute Eltern-Kind Beziehung bietet eine sichere Basis, damit ein Kind anstehende Entwicklungsphasen altersadäquat bewältigen kann.
Die jeweiligen Lebensbedingungen stehen in engem Zusammenhang mit der Eltern-Kind Beziehung: Je mehr Belastungen miteinander einhergehen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in ihrer Entwicklung verzögert und/oder gefährdet sind.
Deswegen gilt Babys und Kleinkindern ebenso wie ihren Eltern unsere besondere Aufmerksamkeit.
Präventive Angebote können dazu beitragen, dass Risiken für die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden können.
Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Stadt Siegen/Familienbüro), DRK Kinderklinik und Kinderschutzbund als Träger der Willkommensbesuche. Weitere Netzwerkpartner sind willkommen.
Bei Interesse ist eine Kontaktaufnahme per Telefon: 0271 404-2958 möglich.
Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen und Neuzugezogenen in Siegen.
Die Anlaufstelle Früher Hilfen im Familienbüro der Stadt Siegen klärt mit Ihnen Fragen zum "ob" und "wie" einer Unterstützung für Familien und leitet die nächsten Schritte ein.
Familienhebammen sind Partnerinnen der Jugendhilfe und werden zur Unterstützung und Begleitung von Familien vor der Geburt und im ersten Lebensjahr eingesetzt.
Mit dem Lotsendienst stehen Mitarbeiterinnen des Familienbüros Ihnen in folgenden Kinder- und Jugendarztpraxen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und hören Ihnen zu, beraten und vermitteln in passende Unterstützungsangebote.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen (SGB VIII § 8b Absatz 1).
Das können Erzieherinnen, Tagesmütter und Tagesväter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen oder Psychologinnen sein. Aber auch Kolleginnen und Kollegen von Jugendlichen im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Berufsfeldern haben einen Beratungsanspruch.
Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Familienbüro der Universitätsstadt Siegen angefragt werden. Aus einem Pool zertifizierter Kinderschutzfachkräfte kann eine Beraterin oder ein Berater angefordert werden, der den Prozess einer Gefährdungseinschätzung berät und begleitet.
In ihrem beruflichen Umfeld sind Sie mit Schwangeren, Eltern, Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Sie wünschen sich Informationen über Unterstützungsangebote, die eine gute Entwicklung der Kinder sicherstellen. In Siegen gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen in der Gesundheits- und Jugendhilfe. Im Netzwerk Frühe Hilfen werden diese Informationen gebündelt und weiterentwickelt.
Die Zeit der ersten Lebensjahre ist eine hoch sensible und prägende Phase für die körperliche, geistige und sozial-emotionale Entwicklung eines Kindes. Eine gute Eltern-Kind Beziehung bietet eine sichere Basis, damit ein Kind anstehende Entwicklungsphasen altersadäquat bewältigen kann.
Die jeweiligen Lebensbedingungen stehen in engem Zusammenhang mit der Eltern-Kind Beziehung: Je mehr Belastungen miteinander einhergehen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in ihrer Entwicklung verzögert und/oder gefährdet sind.
Deswegen gilt Babys und Kleinkindern ebenso wie ihren Eltern unsere besondere Aufmerksamkeit.
Präventive Angebote können dazu beitragen, dass Risiken für die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden können.
Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Stadt Siegen/Familienbüro), DRK Kinderklinik und Kinderschutzbund als Träger der Willkommensbesuche. Weitere Netzwerkpartner sind willkommen.
Bei Interesse ist eine Kontaktaufnahme per Telefon: 0271 404-2958 möglich.
Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen und Neuzugezogenen in Siegen.
Die Anlaufstelle Früher Hilfen im Familienbüro der Stadt Siegen klärt mit Ihnen Fragen zum "ob" und "wie" einer Unterstützung für Familien und leitet die nächsten Schritte ein.
Familienhebammen sind Partnerinnen der Jugendhilfe und werden zur Unterstützung und Begleitung von Familien vor der Geburt und im ersten Lebensjahr eingesetzt.
Mit dem Lotsendienst stehen Mitarbeiterinnen des Familienbüros Ihnen in folgenden Kinder- und Jugendarztpraxen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und hören Ihnen zu, beraten und vermitteln in passende Unterstützungsangebote.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen (SGB VIII § 8b Absatz 1).
Das können Erzieherinnen, Tagesmütter und Tagesväter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen oder Psychologinnen sein. Aber auch Kolleginnen und Kollegen von Jugendlichen im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Berufsfeldern haben einen Beratungsanspruch.
Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Familienbüro der Universitätsstadt Siegen angefragt werden. Aus einem Pool zertifizierter Kinderschutzfachkräfte kann eine Beraterin oder ein Berater angefordert werden, der den Prozess einer Gefährdungseinschätzung berät und begleitet.
Susanne
Wüst-Dahlhausen
Stellvertretende Abteilungsleiterin | Arbeitsgruppenleiterin
In ihrem beruflichen Umfeld sind Sie mit Schwangeren, Eltern, Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Sie wünschen sich Informationen über Unterstützungsangebote, die eine gute Entwicklung der Kinder sicherstellen. In Siegen gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen in der Gesundheits- und Jugendhilfe. Im Netzwerk Frühe Hilfen werden diese Informationen gebündelt und weiterentwickelt.
Die Zeit der ersten Lebensjahre ist eine hoch sensible und prägende Phase für die körperliche, geistige und sozial-emotionale Entwicklung eines Kindes. Eine gute Eltern-Kind Beziehung bietet eine sichere Basis, damit ein Kind anstehende Entwicklungsphasen altersadäquat bewältigen kann.
Die jeweiligen Lebensbedingungen stehen in engem Zusammenhang mit der Eltern-Kind Beziehung: Je mehr Belastungen miteinander einhergehen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in ihrer Entwicklung verzögert und/oder gefährdet sind.
Deswegen gilt Babys und Kleinkindern ebenso wie ihren Eltern unsere besondere Aufmerksamkeit.
Präventive Angebote können dazu beitragen, dass Risiken für die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden können.
Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Stadt Siegen/Familienbüro), DRK Kinderklinik und Kinderschutzbund als Träger der Willkommensbesuche. Weitere Netzwerkpartner sind willkommen.
Bei Interesse ist eine Kontaktaufnahme per Telefon: 0271 404-2958 möglich.
Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen und Neuzugezogenen in Siegen.
Die Anlaufstelle Früher Hilfen im Familienbüro der Stadt Siegen klärt mit Ihnen Fragen zum "ob" und "wie" einer Unterstützung für Familien und leitet die nächsten Schritte ein.
Familienhebammen sind Partnerinnen der Jugendhilfe und werden zur Unterstützung und Begleitung von Familien vor der Geburt und im ersten Lebensjahr eingesetzt.
Mit dem Lotsendienst stehen Mitarbeiterinnen des Familienbüros Ihnen in folgenden Kinder- und Jugendarztpraxen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und hören Ihnen zu, beraten und vermitteln in passende Unterstützungsangebote.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen (SGB VIII § 8b Absatz 1).
Das können Erzieherinnen, Tagesmütter und Tagesväter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen oder Psychologinnen sein. Aber auch Kolleginnen und Kollegen von Jugendlichen im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Berufsfeldern haben einen Beratungsanspruch.
Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Familienbüro der Universitätsstadt Siegen angefragt werden. Aus einem Pool zertifizierter Kinderschutzfachkräfte kann eine Beraterin oder ein Berater angefordert werden, der den Prozess einer Gefährdungseinschätzung berät und begleitet.