Denkmalförderung

Das Land Nordrhein- Westfalen und die Universitätsstadt Siegen unterstützen den Erhalt des baukulturellen Erbes finanziell, sofern ausreichend Mittel im Haushaltsjahr zu Verfügung stehen. 

Förderstiftungen, vergünstigte Zinskredite und eine erhöhte, steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ergänzen die Denkmalförderung. 
Bei Baumaßnahmen ist eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW bzw. die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde Voraussetzung einer Förderung. Die Maßnahme darf in der Regel nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.  

Denkmalförderung des Landes Nordrhein- Westfalen

Das Förderprogramm unterstützt Denkmaleigentümer mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Anträge sind im Vorjahr zu erstellen und bis Ende September des Vorjahres online über die Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. 

Zum Förderprogramm …

Denkmalförderung des Landes Nordrhein- Westfalen und der Universitätsstadt Siegen

Für kleinere Maßnahmen oder zur Präsentation des Denkmals (z.B. am Tag des offenen Denkmals) stehen der Stadt Siegen Fördergelder zur Verfügung. Der Fördersatz kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 10.000 € (in Einzelfällen höchstens 20.000 €). 

Das Antragsformular finden Sie im Formular-Bereich. 

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein.

Zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz …

NRW-Stiftung

Die NRW-Stiftung unterstützt Natur, Heimat und Kultur und fördert Vereine, Verbände und Gruppen. 

Zur NRW-Stiftung …

NRW.Bank

Vergünstigte Konditionen für Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern.

Zur NRW.Bank …

Erhöhte steuerliche Abschreibung von Baudenkmälern

Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen (erhöhte Abschreibungen oder Sonderausgabenabzug) sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken. Sie können zusätzlich zur Förderung für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Anspruch genommen werden.

Die Steuerbescheinigung für entstandene Aufwendungen erstellt die Untere Denkmalbehörde. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig. 

Weitere Infos gibt es hier …

Kontakt

Denkmalschutz und -pflege
Rathaus Geisweid
Raum: 215
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Rathaus Geisweid
Raum: 213
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Rathaus Geisweid
Raum: 214
Lindenplatz 7
57078 Siegen