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Das Land Nordrhein- Westfalen und die Universitätsstadt Siegen unterstützen den Erhalt des baukulturellen Erbes finanziell, sofern ausreichend Mittel im Haushaltsjahr zu Verfügung stehen.
Förderstiftungen, vergünstigte Zinskredite und eine erhöhte, steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ergänzen die Denkmalförderung.
Bei Baumaßnahmen ist eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW bzw. die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde Voraussetzung einer Förderung. Die Maßnahme darf in der Regel nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Das Förderprogramm unterstützt Denkmaleigentümer mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Anträge sind im Vorjahr zu erstellen und bis Ende September des Vorjahres online über die Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Für kleinere Maßnahmen oder zur Präsentation des Denkmals (z.B. am Tag des offenen Denkmals) stehen der Stadt Siegen Fördergelder zur Verfügung. Der Fördersatz kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 10.000 (in Einzelfällen höchstens 20.000 ).
Das Antragsformular finden Sie im Formular-Bereich.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein.
Zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die NRW-Stiftung unterstützt Natur, Heimat und Kultur und fördert Vereine, Verbände und Gruppen.
Vergünstigte Konditionen für Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern.
Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen (erhöhte Abschreibungen oder Sonderausgabenabzug) sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken. Sie können zusätzlich zur Förderung für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Anspruch genommen werden.
Die Steuerbescheinigung für entstandene Aufwendungen erstellt die Untere Denkmalbehörde. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Tillmann
Bär
Denkmalschutz und -pflege
Tanja
Schmidt-Wenner
Denkmalschutz und -pflege
Stefan
Schönstein
Denkmalschutz und -pflege
Das Land Nordrhein- Westfalen und die Universitätsstadt Siegen unterstützen den Erhalt des baukulturellen Erbes finanziell, sofern ausreichend Mittel im Haushaltsjahr zu Verfügung stehen.
Förderstiftungen, vergünstigte Zinskredite und eine erhöhte, steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ergänzen die Denkmalförderung.
Bei Baumaßnahmen ist eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW bzw. die Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde Voraussetzung einer Förderung. Die Maßnahme darf in der Regel nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Das Förderprogramm unterstützt Denkmaleigentümer mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Anträge sind im Vorjahr zu erstellen und bis Ende September des Vorjahres online über die Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Für kleinere Maßnahmen oder zur Präsentation des Denkmals (z.B. am Tag des offenen Denkmals) stehen der Stadt Siegen Fördergelder zur Verfügung. Der Fördersatz kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 10.000 € (in Einzelfällen höchstens 20.000 €).
Das Antragsformular finden Sie im Formular-Bereich.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein.
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Die NRW-Stiftung unterstützt Natur, Heimat und Kultur und fördert Vereine, Verbände und Gruppen.
Vergünstigte Konditionen für Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern.
Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen (erhöhte Abschreibungen oder Sonderausgabenabzug) sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken. Sie können zusätzlich zur Förderung für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Anspruch genommen werden.
Die Steuerbescheinigung für entstandene Aufwendungen erstellt die Untere Denkmalbehörde. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.