Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 Bauaufsicht)

Adresse

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:08.30 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.

Anfahrt

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Für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege auf dem Stadtgebiet Siegens ist die Untere Denkmalbehörde der Universitätsstadt Siegen zuständig. Sie ist Ansprechpartnerin in Denkmalangelegenheiten und handelt auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dem Denkmalschutzgesetz unterliegen bauliche Anlagen, Gartenanlagen, Bodenfunde oder bewegliche Denkmäler, wenn sie geschichtlich bedeutend sind und an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Wann ein Bauwerk bedeutend ist und ob an der der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, ist ebenfalls im Denkmalschutzgesetz geregelt.

Sind die Voraussetzungen gegeben, ist das Bauwerk in die Denkmalliste einzutragen. Die Denkmalliste der Universitätsstadt Siegen enthält aktuell rund 340 Einträge.

Denkmalverzeichnis der Universitätsstadt Siegen

Denkmalwerte Bausubstanz ist dauerhaft sachgemäß zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Daraus folgen Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Unterstützt werden diese bei der Erhaltung ihrer Denkmäler durch finanzielle Beteiligung im Rahmen der Denkmalförderung, durch steuerliche Vorteile, fachliche Beratung und die Befreiungen von Auflagen.

Die Untere Denkmalbehörde ist Anlaufstelle für:

Beratung
Die Ansprechpersonen beraten bei allen Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie frühzeitig bei geplanten Maßnahmen an dem Denkmal. 

Erlaubnisse
Wer ein Baudenkmal renovieren, anders nutzen oder verändern möchte, bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auch für Baumaßnahmen in der unmittelbaren Nähe eines Denkmals ist eine Erlaubnis erforderlich.

Fördermöglichkeiten
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können Förderanträge für den Erhalt denkmalwerter Bausubstanz stellen.

Steuerbescheinigungen
Aufwendungen, die zum Erhalt oder zur sinnvollen Nutzung eines Denkmals erforderlich sind, können erhöht steuerlich abgeschrieben werden.


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