zurück
Um bei der Stadtbibliothek Siegen Bücher und Medien ausleihen zu können, ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Für die Anmeldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sowie bei Kindern und Jugendliche bis 16 Jahren die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sowie dessen gültiger Personalausweis vorgelegt werden.
Bibliotheksausweise können vor Ort in der Stadtbibliothek oder über den Online-Service "Bibliotheksausweis" von Zuhause aus beantragt und verlängert werden.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Personen, die in einem Haushalt leben, können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.
Mit dem Institutionsausweis können Lehrer und Erzieher spezielle Angebote der Stadtbibliothek nutzen.
Wer kann einen Institutionsausweis erhalten?
Personen, die in einem Haushalt leben, können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.
Für welche Bibliotheksangebote kann er genutzt werden?
Für die Ausleihe von:
Der Ausweis darf ausschließlich für die Zwecke der Einrichtung eingesetzt werden. Für den privaten Bedarf muss ein zusätzlicher privater Leseausweis ausgestellt und verwendet werden.
Zur Anmeldung muss vorgelegt werden:
Der Antragsteller klärt selbst mit seiner Einrichtung ab, wer die Haftung für die in der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Siegen angegebenen Haftungsgründe übernimmt, und sorgt für den entsprechenden Eintrag im Antragsformular. Ohne Haftungserklärung kann kein Institutionsausweis ausgestellt werden. Für den Inhaber des Institutionsausweises gelten die in der Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen, also auch die Verpflichtung zur Ersatzpflicht bei Verlust oder Beschädigung der Medien.
Sonderregeln:
Der Verlust eines Bibliotheksausweises ist umgehend der Stadtbibliothek zu melden, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Betroffene sollten bedenken, dass ihnen durch einen eventuellen Missbrauch ein hoher Schaden entstehen kann.
Sollte der Ausweis nachträglich wiedergefunden werden, kann dieser in der Stadtbibliothek - persönlich und unter Vorlage des Personalausweises - wieder entsperrt werden. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro erhoben.
Wir benötigen stets die aktuelle Adresse unserer Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer. Adressänderungen sollten daher schnellstmöglich mitgeteilt werden. Gerne per E-Mail an stadtbibliothek@siegen.de, telefonisch unter 0271 404-3011 oder persönlich beim nächsten Bibliotheksbesuch. Zum Datenabgleich ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Siegen (Benutzungsordnung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 44.010]
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 44.011]
Die Benutzung der Stadtbibliothek ist für Personen ab einem Alter von 18 Jahren gebührenpflichtig. Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Rentnerinnen und Rentner gibt es eine ermäßigte Jahresgebühr. Familien mit gemeinsamem Hauptwohnsitz haben die Möglichkeit eine Familienkarte zu erwerben. Für Erwachsene mit einem gültigen "Siegener Ausweis", Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte ist die Benutzung der Stadtbibliothek kostenlos.
Erwachsene ab 18 Jahren:
16,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
gebührenfrei
Rentnerinnen und Rentner:
12,00 Euro
Erwachsene ab 18 Jahre ermäßigt (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte):
8,00 Euro
Erwachsene mit einem gültigen "Siegener Ausweis", Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte:
gebührenfrei
Familienkarte:
25,00 Euro
Matthias
Knauer
Bibliothekszentrale
Julia
Bäumer
Bibliothekszentrale
Andreas
Dähnhardt
Bibliothekszentrale
Dagmar
Irle
Fernleihbestellungen
Beate
Nöh
Bibliothekszentrale
Sandra
Ohrndorf
Bibliothekszentrale
Alina
Rademacher
Bibliothekszentrale, interkulturelle Bibliotheksarbeit
Peter
Böhme
Bibliothekszentrale
Petra
Fleck
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (SBA) für Weiterführende Schulen
Thomas
Günther
Leiter der Kinder- und Jugendbibliothek
Vanessa Saskia
Groß
Bibliothekszentrale
Dana
Jaschke
Stellvertretende Arbeitsgruppenleiterin
Ann-Kahtrin
Klein
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) für Grundschulen, Ansprechpartnerin für Schulen und Schulbibliotheken
Ariane
Orthen-Böhmer
Bibliothekszentrale
Lisa-Marie
Werner
Bibliothekszentrale
Frank
Wiederhold
Arbeitsgruppenleiter
Um bei der Stadtbibliothek Siegen Bücher und Medien ausleihen zu können, ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Für die Anmeldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sowie bei Kindern und Jugendliche bis 16 Jahren die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sowie dessen gültiger Personalausweis vorgelegt werden.
Bibliotheksausweise können vor Ort in der Stadtbibliothek oder über den Online-Service "Bibliotheksausweis" von Zuhause aus beantragt und verlängert werden.
Voraussetzung zur Nutzung des Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Personen, die in einem Haushalt leben, können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.
Mit dem Institutionsausweis können Lehrer und Erzieher spezielle Angebote der Stadtbibliothek nutzen.
Wer kann einen Institutionsausweis erhalten?
Personen, die in einem Haushalt leben, können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.
Für welche Bibliotheksangebote kann er genutzt werden?
Für die Ausleihe von:
Der Ausweis darf ausschließlich für die Zwecke der Einrichtung eingesetzt werden. Für den privaten Bedarf muss ein zusätzlicher privater Leseausweis ausgestellt und verwendet werden.
Zur Anmeldung muss vorgelegt werden:
Der Antragsteller klärt selbst mit seiner Einrichtung ab, wer die Haftung für die in der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Siegen angegebenen Haftungsgründe übernimmt, und sorgt für den entsprechenden Eintrag im Antragsformular. Ohne Haftungserklärung kann kein Institutionsausweis ausgestellt werden. Für den Inhaber des Institutionsausweises gelten die in der Benutzungsordnung festgelegten Nutzungsbedingungen, also auch die Verpflichtung zur Ersatzpflicht bei Verlust oder Beschädigung der Medien.
Sonderregeln:
Der Verlust eines Bibliotheksausweises ist umgehend der Stadtbibliothek zu melden, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Betroffene sollten bedenken, dass ihnen durch einen eventuellen Missbrauch ein hoher Schaden entstehen kann.
Sollte der Ausweis nachträglich wiedergefunden werden, kann dieser in der Stadtbibliothek - persönlich und unter Vorlage des Personalausweises - wieder entsperrt werden. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro erhoben.
Wir benötigen stets die aktuelle Adresse unserer Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer. Adressänderungen sollten daher schnellstmöglich mitgeteilt werden. Gerne per E-Mail an stadtbibliothek@siegen.de, telefonisch unter 0271 404-3011 oder persönlich beim nächsten Bibliotheksbesuch. Zum Datenabgleich ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Die Benutzung der Stadtbibliothek ist für Personen ab einem Alter von 18 Jahren gebührenpflichtig. Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Rentnerinnen und Rentner gibt es eine ermäßigte Jahresgebühr. Familien mit gemeinsamem Hauptwohnsitz haben die Möglichkeit eine Familienkarte zu erwerben. Für Erwachsene mit einem gültigen "Siegener Ausweis", Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte ist die Benutzung der Stadtbibliothek kostenlos.
Erwachsene ab 18 Jahren:
16,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
gebührenfrei
Rentnerinnen und Rentner:
12,00 Euro
Erwachsene ab 18 Jahre ermäßigt (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte):
8,00 Euro
Erwachsene mit einem gültigen "Siegener Ausweis", Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte:
gebührenfrei
Familienkarte:
25,00 Euro
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Siegen (Benutzungsordnung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 44.010]
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 44.011]