Ausleihe, Leihfristen, Rückgabe (Stadtbibliothek)

Fast alle Medien sind ausleihbar. Dies umfasst: Bücher, CDs, CD-ROMs, DVDs, BluRays, Sprachkurse, Karten, Noten, Tonie-, Edurinofiguren, Kamishibai, Konsolenspiele und Zeitschriften.

Für die Ausleihe vor Ort ist einen gültiger Bibliotheksausweis notwendig.

Für die verbuchten Medien erhalten Kundinnen und Kunden einen Beleg mit den jeweiligen Ausleihfristen. Alternativ sind die Fristen auch jederzeit im Kundenkonto des Onlinekatalogs der Stadtbibliothek Siegen abrufbar.

Wir empfehlen, die Medien vor jeder Ausleihe auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. Festgestellte und gemeldete Schäden werden dann dokumentiert und somit spätere unangenehme Reklamationen vermieden.

Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Eine Rückgabe der entliehenen Medien durch eine fremde Person ist jedoch möglich, da hierfür kein Benutzerausweis benötigt wird.

Wer lieber online ausleihen möchte, findet bei Onleihe24 elektronische Bücher (e-Books), Zeitungen, Zeitschriften, Hörbücher, Musik und Filme, die am PC, Tablet, E-Book-Reader oder Smartphone genutzt werden können.

Leihfrist

Es gibt zwei unterschiedliche Ausleihfristen:

Vier Wochen: Bücher, Zeitschriften, CDs, Hörbücher, Konsolenspiele, Sachfilme, Kamishibai

Zwei Wochen: Spielfilme (DVD, BluRay), Medien aus dem Bestsellerservice, Tonie-/Edurinofiguren

Die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift gilt als Präsenzbestand und ist somit erst entleihbar, wenn das nachfolgende Heft erscheint. Pro Erwachsenenausweis können maximal 50 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Bei Kinder- und Jugend-, sowie Schnupperausweisen ist die Anzahl auf 25 Medien beschränkt. Die über die Onleihe24 heruntergeladenen Medien werden hierbei nicht mitgezählt.

Leihfristen verlängern

Die Leihfrist von Büchern, Zeitschriften, CDs, Hörbüchern, Konsolenspielen, Kamishibais und Sachfilmen kann maximal zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, der Titel ist nicht vorgemerkt. Der Tag, an dem die Verlängerung durchgeführt wird, ist der Beginn der neuen Leihfrist.

Die Leihfrist von Spielfilmen (DVD, BluRay) und Tonie-/Edurinofiguren kann einmal verlängert werden, vorausgesetzt, der Titel ist nicht vorgemerkt. Der Tag, an dem die Verlängerung durchgeführt wird, ist der Beginn der neuen Leihfrist.

Medien aus dem Bestsellerservice sind nicht verlängerbar.

Das Lesekonto kann sowohl an Rechnern in der Bibliothek, im Internet als auch per App „B24“ abfragt werden und die Leihfrist der ausgeliehenen Medien dort selbstständig verlängert werden.

Die Verlängerung kann wahlweise

  • gegen Vorlage des gültigen Bibliotheksausweises und der entliehenen Medien in der Bibliothek
  • telefonisch unter 0271 404-3011
  • per E-Mail an stadtbibliothek@​siegen.de (Bei einem Verlängerungswunsch per E-Mail beachten Sie bitte die von uns versandte Bestätigung.)
  • im Internet über den Onlinekatalog (alternativ B24 - Bibliotheks-APP) erfolgen. Passwort ist Ihr Geburtsdatum in der Form "TTMMJJJJ" (Beispiel: 01041960).

Hinweis zur Online-Verlängerung: Bitte den Verlängerungsvorgang mit dem Button "Bestätigen" abschließen! Wir empfehlen durch nochmaliges Öffnen des Kontos zu kontrollieren, ob die Verlängerung erfolgt ist sowie den Kontobeleg auszudrucken (alternativ Screenshot).

Vollständigkeit, Beschädigungen und Rückgabe von Medien

Bitte die Medien (vor allem CDs, DVDs und ähnliches) vor jeder Ausleihe auf Vollständigkeit überprüfen und eventuelle Beschädigungen vom Bibliothekspersonal bestätigen lassen. Für die Qualität der Medien kann die Stadtbibliothek Siegen keine Garantie übernehmen, so dass keine Rückerstattungsansprüche bestehen.

Um eine fehlerfreie Rückgabe zu gewährleisten, ist die Sortierung der Medien nach Ausleihkonten vor Rückgabe ratsam. Eine Rückgabe entliehener Medien durch eine fremde Person ist möglich, da hierfür kein Benutzerausweis benötigt wird.

Für jedes zurückgebrachte Medium erhalten Nutzerinnen und Nutzer auf Wunsch eine Rückgabequittung. Diese und Quittungen über eingezahlte Beträge bitte aufbewahren.
 

Kontakt

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