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Julia
Bäumer
Bibliothekszentrale
Andreas
Dähnhardt
Bibliothekszentrale
Dagmar
Irle
Fernleihbestellungen
Beate
Nöh
Bibliothekszentrale
Sandra
Ohrndorf
Bibliothekszentrale
Peter
Böhme
Bibliothekszentrale
Petra
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Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (SBA) für Weiterführende Schulen
Thomas
Günther
Leiter der Kinder- und Jugendbibliothek
Vanessa Saskia
Groß
Bibliothekszentrale
Dana
Jaschke
Stellvertretende Arbeitsgruppenleiterin
Ann-Kahtrin
Klein
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) für Grundschulen, Ansprechpartnerin für Schulen und Schulbibliotheken
Matthias
Knauer
Bibliothekszentrale
Ariane
Orthen-Böhmer
Bibliothekszentrale
Alina
Rademacher
Bibliothekszentrale, interkulturelle Bibliotheksarbeit
Lisa-Marie
Werner
Bibliothekszentrale
Frank
Wiederhold
Arbeitsgruppenleiter
Fast alle Medien sind ausleihbar. Dies umfasst: Bücher, CDs, CD-ROMs, DVDs, BluRays, Sprachkurse, Karten, Noten, Tonie-, Edurinofiguren, Kamishibai, Konsolenspiele und Zeitschriften.
Für die Ausleihe vor Ort ist einen gültiger Bibliotheksausweis notwendig.
Für die verbuchten Medien erhalten Kundinnen und Kunden einen Beleg mit den jeweiligen Ausleihfristen. Alternativ sind die Fristen auch jederzeit im Kundenkonto des Onlinekatalogs der Stadtbibliothek Siegen abrufbar.
Wir empfehlen, die Medien vor jeder Ausleihe auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. Festgestellte und gemeldete Schäden werden dann dokumentiert und somit spätere unangenehme Reklamationen vermieden.
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Eine Rückgabe der entliehenen Medien durch eine fremde Person ist jedoch möglich, da hierfür kein Benutzerausweis benötigt wird.
Wer lieber online ausleihen möchte, findet bei Onleihe24 elektronische Bücher (e-Books), Zeitungen, Zeitschriften, Hörbücher, Musik und Filme, die am PC, Tablet, E-Book-Reader oder Smartphone genutzt werden können.
Es gibt zwei unterschiedliche Ausleihfristen:
Vier Wochen: Bücher, Zeitschriften, CDs, Hörbücher, Konsolenspiele, Sachfilme, Kamishibai
Zwei Wochen: Spielfilme (DVD, BluRay), Medien aus dem Bestsellerservice, Tonie-/Edurinofiguren
Die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift gilt als Präsenzbestand und ist somit erst entleihbar, wenn das nachfolgende Heft erscheint. Pro Erwachsenenausweis können maximal 50 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Bei Kinder- und Jugend-, sowie Schnupperausweisen ist die Anzahl auf 25 Medien beschränkt. Die über die Onleihe24 heruntergeladenen Medien werden hierbei nicht mitgezählt.
Die Leihfrist von Büchern, Zeitschriften, CDs, Hörbüchern, Konsolenspielen, Kamishibais und Sachfilmen kann maximal zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, der Titel ist nicht vorgemerkt. Der Tag, an dem die Verlängerung durchgeführt wird, ist der Beginn der neuen Leihfrist.
Die Leihfrist von Spielfilmen (DVD, BluRay) und Tonie-/Edurinofiguren kann einmal verlängert werden, vorausgesetzt, der Titel ist nicht vorgemerkt. Der Tag, an dem die Verlängerung durchgeführt wird, ist der Beginn der neuen Leihfrist.
Medien aus dem Bestsellerservice sind nicht verlängerbar.
Das Lesekonto kann sowohl an Rechnern in der Bibliothek, im Internet als auch per App „B24“ abfragt werden und die Leihfrist der ausgeliehenen Medien dort selbstständig verlängert werden.
Die Verlängerung kann wahlweise
Hinweis zur Online-Verlängerung: Bitte den Verlängerungsvorgang mit dem Button "Bestätigen" abschließen! Wir empfehlen durch nochmaliges Öffnen des Kontos zu kontrollieren, ob die Verlängerung erfolgt ist sowie den Kontobeleg auszudrucken (alternativ Screenshot).
Bitte die Medien (vor allem CDs, DVDs und ähnliches) vor jeder Ausleihe auf Vollständigkeit überprüfen und eventuelle Beschädigungen vom Bibliothekspersonal bestätigen lassen. Für die Qualität der Medien kann die Stadtbibliothek Siegen keine Garantie übernehmen, so dass keine Rückerstattungsansprüche bestehen.
Um eine fehlerfreie Rückgabe zu gewährleisten, ist die Sortierung der Medien nach Ausleihkonten vor Rückgabe ratsam. Eine Rückgabe entliehener Medien durch eine fremde Person ist möglich, da hierfür kein Benutzerausweis benötigt wird.
Für jedes zurückgebrachte Medium erhalten Nutzerinnen und Nutzer auf Wunsch eine Rückgabequittung. Diese und Quittungen über eingezahlte Beträge bitte aufbewahren.