Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

Das Kinder- und Jugendbüro ist Ansprechpartner für die “Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe” gem. § 75 SGB VIII.
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die gem. den Vorgaben in § 75 SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind.

Oft ist eine Anerkennung Voraussetzung um Fördermittel für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu beantragen und z. B.: Mitglied im Stadtjugendring e.V. der Universitätsstadt Siegen zu werden. 

Die Entscheidung über eine Anerkennung wird im Jugendhilfeausschuss der Universitätsstadt Siegen gem. Vorlage getroffen. Die entsprechende Vorlage wird durch Fachkräfte der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderung erstellt.
 

Kontakt

Haus der interkulturellen Bildung (HiB)
Hüttenstraße 14
57078 Siegen
Stellvertretende Arbeitsgruppenleiterin 5/2-1 Kinder- und Jugendförderung | Leitung Kinder- und Jugendbüro
Kinder- und Jugendbüro (Teilbereich der Arbeitsgruppe 5/2-1 Kinder- und Jugendförderung)
Hüttenstraße 14 (Haus der interkulturellen Bildung)
57078 Siegen