Allgemeiner Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes ist der städtische zielgruppen- und generationenübergreifende Dienst, der für die psychosoziale Grundversorgung hilfesuchender Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien zuständig ist. Er ist Anlaufstelle mit Informations-, Klärungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktion und bietet auch selbst Hilfen in vielfältigen Notlagen an. Der ASD versteht sich als Teil einer bürgernahen Sozial- und Jugendverwaltung, die wirksame und auf Partizipation und Lebensweltorientierung ausgerichtete Leistungen erbringt. Das breit gefächerte Aufgabenspektrum basiert im Wesentlichen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Schwerpunkte im Aufgabenfeld des ASD sind:

  • Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien in Konflikt- und Krisensituationen,
  • Allgemeine Sozialberatung sowie Beratung und Begleitung von Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten und Beziehungsproblemen,
  • Einleitung, Gewährung, Begleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
  • Beratung bei Trennung und Scheidung und gutachterliche Tätigkeit beim Familiengericht zu Sorge- und Umgangsregelungen,
  • Einleitung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Gefährdungssituationen und Übernahme des staatlichen Wächteramtes.

Der ASD klärt sorgfältig mit rat- und hilfesuchenden Menschen die Problemlage, unterstützt sie bei der Problembewältigung und vermittelt bei weitergehendem Bedarf an andere geeignete Einrichtungen. Für die erzieherischen Hilfen hat der ASD die Verfahrens- und Steuerungsverantwortung.

Die Aufgaben beinhalten darüber hinaus eine intensive Verständigung und Kooperation mit zahlreichen tangierenden Institutionen wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schulen, Trägern der freien Jugend- und Erziehungshilfe, Kinderklinik, Jobcenter. Der ASD arbeitet sozialraumorientiert.

In Krisensituationen, insbesondere im Zusammenhang mit der Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung und den zu ergreifenden Maßnahmen, ist sicheres Handeln und schnelles Entscheiden notwendig. Die Tätigkeit innerhalb des ASD erfordert ein gewissenhaftes und umsichtiges Handeln, eine strukturierte Arbeitsweise und eine hohe Belastbarkeit.

Broschüren in vielen Sprachen

Das Landesjugendamt bietet Informationen zur Arbeit des Jugendamtes in vielen Sprachen (ukrainisch, russisch und vielen weiteren Sprachen) an:

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/mediathek/broschueren/.

Sekretariat/ Geschäftszimmer

Ansprechpartnerin: Frau Drobe

Raum: 309
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2351
Telefax: (0271) 404-2311
E-Mail: p.drobe@​siegen.de

Ansprechpartnerin: Frau Simons

Raum: 309
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2333
Telefax: (0271) 404-2311
E-Mail: s.simons@siegen.de

Erreichbarkeit des Tagesdienstes

Telefon: 0151 22026097

Montag bis Donnerstag
08.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.30 Uhr

Erreichbarkeit des Notdienstes

Außerhalb der vorgenannten Zeiten erreichen Sie in Notfällen den Notdienst des ASD über den

Polizeinotruf: 110

Jugendhilfe Kinder