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Der Anmeldezeitraum für das "JeKits"-Schuljahr 2025/2026 ist beendet.
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!
Im kommenden Jahr ist eine Anmeldung zum Bildungsprogramm "JeKits" wieder möglich.
Anmeldungen zum Musikunterricht sind über nachfolgenden Link möglich:
Es gibt eine Familien- und Mehrfachermäßigung bei Belegung eines
Hierbei gilt, dass das Fach mit dem höchsten Entgelt als erstes Fach zählt und die Fächer in absteigender Reihenfolge des Unterrichtsentgeltes sortiert werden. Ensemble‐ und Ergänzungsfächer sowie Instrumentenmiete sind von dieser Ermäßigung ausgeschlossen. Wird bereits eine Sozialermäßigung gewährt, kann nicht zusätzlich eine Familien‐ und Mehrfach‐Ermäßigung gewährt werden.
Wird bereits eine Sozialermäßigung gewährt, kann nicht zusätzlich eine Familien- und Mehrfachermäßigung gewährt werden.
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt - unter Vorlage der entsprechenden Nachweise - ein Entgelt in Höhe von 15,00 Euro monatlich. Die Nachweise sind zeitnah zu erbringen.
Inhaberinnen und Inhaber des Siegener Ausweises und Empfänger von Kinderzuschlag erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das zu zahlende Unterrichtsentgelt.
Instrumentalunterricht ist nur möglich, wenn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht, auf dem man regelmäßig üben kann. Um den Start zu erleichtern, können Instrumente (Streichinstrumente, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente sowie Akkordeons) nach Verfügbarkeit gegen ein monatliches Entgelt ausgeliehen werden. Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Entgeltordnung.
Der Unterricht endet mit der schriftlichen Kündigung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den volljährigen Musikschüler/ die volljährige Musikschülerin.
Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Schuljahres möglich. Sie muss spätestens bis zum 31. Mai schriftlich oder per E-Mail: musikschule@siegen.de vorliegen.
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen, beispielsweise bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern beispielsweise nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) leistungsberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche haben einen Leistungsanspruch, wenn folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind oder den Jugendlichen selbst gezahlt werden:
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Soziale und kulturelle Teilhabe: Kinder und Jugendliche sollen Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote nutzen und dabei Kontakte knüpfen und pflegen können. Dafür sehen monatlich 15,00 Euro zur Verfügung.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilnahmepaket können beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden - siehe: www.siegen-wittgenstein.de/but.
Für die Elementarfächer gilt eine Probezeit von zwei Monaten ab Unterrichtsbeginn.
Am “Tag der offenen Tür” können Interessierte sich jedes Jahr umfassend informieren, ausprobieren und die Lehrkräfte kennenlernen (Instrumentalfächer).
Der Unterricht beginnt mit dem neuen Schuljahr jeweils zum 1. August und endet zum Schuljahresende jeweils zum 31. Juli (bei fristgerechter Kündigung). Es werden aber auch während des Schuljahres Unterrichtsplätze verteilt, die durch Umzug oder andere Gründe frei werden. Die Wochentage und Unterrichtszeiten der Elementarkurse erfahren Sie bei der Geschäftsstelle der Musikschule; Instrumentalunterricht-Termine werden mit der Lehrkraft im Rahmen des Stundenplanes abgesprochen.
Stadt Siegen
Fritz-Busch-Musikschule
Haus Seel | Kornmarkt 20
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1435
E-Mail: musikschule@siegen.de
Frankfurter Straße 55
57074 Siegen
Haus Seel | Kornmarkt 20
57072 Siegen