zurück
Anmeldungen sind jederzeit möglich.
Für die Einteilung zum neuen Schuljahr ist Anmeldeschluss jeweils der 31. Mai. Danach werden die Unterrichtsplätze eingeteilt und Sie erhalten einen Aufnahmebescheid. Wenn wir Ihren Unterrichtswunsch sofort oder während des laufenden Schuljahres erfüllen können, bekommen Sie sofort Bescheid. Wenn einmal kein Unterrichtsplatz frei ist, wird die Anmeldung in eine Warteliste aufgenommen. Sobald dann ein Unterrichtsplatz frei wir, werden Sie benachrichtigt.
In der Regel beginnt der Unterricht mit dem neuen Schuljahr jeweils zum 1. August und endet zum Schuljahresende jeweils zum 31. Juli (bei fristgerechter Kündigung ). Es werden aber auch während des Schuljahres Unterrichtsplätze verteilt, die durch Umzug oder andere Gründe frei werden. Die Wochentage und Uhrzeiten der Elementarkurse erfahren Sie bei der Geschäftsstelle der Musikschule; die Termine des Instrumentalunterrichtes werden mit der Lehrkraft im Rahmen des Stundenplanes abgesprochen.
Für die Elementarfächer gilt eine Probezeit von zwei Monaten ab Unterrichtsbeginn. Für die Instrumentalfächer kann man sich beim jährlichen "Tag der offenen Tür" umfangreich informieren, ausprobieren und die Lehrkräfte kennen lernen. Darüber hinaus sind auf Anfrage telefonische Kontakte bzw. Beratung und Kennenlernen der Lehrkraft vor Unterrichtseinteilung möglich, eventuell nach Absprache auch ein Besuch des Unterrichtes.
Es gibt eine Familien- und Mehrfachermäßigung bei Belegung eines ...
Hierbei gilt, dass das Fach mit dem höchsten Entgelt als erstes Fach zählt und die Fächer in absteigender Reihenfolge des Unterrichtsentgeltes sortiert werden. Ensemble‐ und Ergänzungsfächer sowie Instrumentenmiete sind von dieser Ermäßigung ausgeschlossen. Wird bereits eine Sozialermäßigung gewährt, kann nicht zusätzlich eine Familien‐ und Mehrfach‐Ermäßigung gewährt werden.
Wird bereits eine Sozialermäßigung gewährt, kann nicht zusätzlich eine Familien- und Mehrfachermäßigung gewährt werden.
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt - unter Vorlage der entsprechenden Nachweise - ein Entgelt in Höhe von 15,00 Euro monatlich. Die Nachweise sind zeitnah zu erbringen.
Inhaberinnen und Inhaber des Siegener Ausweises und Empfänger von Kinderzuschlag erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das zu zahlende Unterrichtsentgelt.
Instrumentalunterricht ist nur möglich, wenn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht, auf dem man regelmäßig üben kann. Zur Erleichterung des Beginns gibt es die Möglichkeit Instrumente (Streichinstrumente, Holzblasinstrumente und Blechblasinstrumente sowie Akkordeons) nach Verfügbarkeit gegen ein monatliches Entgelt auszuleihen. Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Entgeltordnung.
Der Unterricht endet mit der schriftlichen Kündigung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den erwachsenen Musikschüler. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Schuljahres möglich. Sie muss spätestens bis zum 31. Mai schriftlich oder per E-Mail vorliegen.
Stadt Siegen
Fritz-Busch-Musikschule
Haus Seel | Kornmarkt 20
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1435
E-Mail: musikschule@siegen.de
Frankfurter Straße 55
57074 Siegen
Haus Seel | Kornmarkt 20
57072 Siegen