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Verkauf zweier bebauter Grundstücke in zentraler Innenstadtlage
Grundlegende Informationen sowie die Anforderungen an die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Gegebenheiten sind dem Exposé zu entnehmen. Ebenfalls finden Sie dort Angaben zu den Besonderheiten des Grundstücks sowie der genauen Lage.
Die Ausschreibung für den Verkauf der Grundstücke ist zeitlich befristet. Für eine erste Interessenbekundung endet die vorgesehene Frist am 2. August 2025. Es ist vorgesehen, den Bewerbern, die sich bis zum vorgenannten Datum gemeldet haben, die Möglichkeit der Besichtigung der Grundstücke und auch der aufstehenden Bebauung zu geben. Dafür stehen Zeitslots in der Kalenderwoche 33 zur Verfügung. Um Kontaktaufnahme mit Frau Oberländer zur Buchung eines solchen Zeitslots wird gebeten.
Die Frist zur endgültigen Einreichung der Bewerbungs- und Konzeptunterlagen endet mit Ablauf des 26. September 2025.
Reichen Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive der Konzeption und einem Kaufpreisvorschlag bitte schriftlich, per E-Mail oder über das Serviceportal ein:
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
z. Hd. Frau Oberländer
Lindenplatz 7
57078 Siegen
E-Mail: s.oberlaender@siegen.de
Der Zuschlag für den Grundstückserwerb wird an den Bieter mit dem wirtschaftlich höchsten und vollständigen Angebot vergeben, sofern alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.
Die Universitätsstadt Siegen behält sich die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen die Grundstücke veräußert werden. Vorgesehen ist grundsätzlich die Vergabe an die Bewerberin/ den Bewerber mit dem höchsten Gebot.
Da die Stadt Siegen - Bauaufsicht - Ihren Konzeptvorschlag auch planungsrechtlich begutachtet, ist unbedingt die Einreichung von aussagekräftigen Unterlagen erforderlich (Lageplan inklusive Angaben zu erforderlichen Stellplätzen und Verortung Maßstab 1:500 | Grundrisse, Schnitte und Ansichten (für Anbauten mit Darstellung der Gebäudehöhen in Bezug auf die Straße und die maßgebliche umgebende Bebauung) im Maßstab 1:200 | Beschreibung des Vorhabens). Die Einreichung dieser Unterlagen ist Voraussetzung, damit eine vorläufige Beurteilung Ihres Vorhabens erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung keine abschließende Prüfung darstellt, sondern lediglich eine erste Bewertung im planungsrechtlichen Rahmen.
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe
Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271 404-2407
E-Mail: liegenschaften@siegen.de
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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