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Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns einfach online per E-Mail senden.
E-Mails sind jedoch wie Postkarten auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden Hacker lesbar und können grundsätzlich auch verändert werden.
Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: info@siegen.de.
Die Siegen Siegen bietet Ihnen die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation (E-Mail) mit der Stadtverwaltung.
Hierfür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, die mit der handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt ist.
Wenn Sie mit uns rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: info@siegen.de.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an: info@siegen.de.
Für alle anderen E-Mail-Adressen der Stadt Siegen wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder keine Fristen gewahrt werden, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als die oben genannte senden.
Das Gpg4win-Installationspaket kann von der Projektseite bezogen werden:
Ausführliche Informationen zur Kryptotechnologie bzw. zum Verschlüsselungsprogramm "Gpg4win" erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Gpg4win - Sichere E-Mail- und Dateiverschlüsselung.
Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik "E-Mail-Verschlüsselung".
Leider ist die verschlüsselte Mailkommunikation nicht ganz unkompliziert. Wenn Sie diese nutzen möchten, müssen Sie zunächst den nachfolgenden öffentlichen Schlüssel des Zertifikats herunterladen:
Öffentlicher Mailschlüssel für die Stadt Siegen.
Außerdem benötigen Sie ein Schlüsselverwaltungstool (beispielsweise: Gpg4win), welches Sie kostenlos im Internet herunterladen können.
Der zugehörige Fingerabdruck zum öffentlichen Mailschlüssel lautet:
Die Stadt Siegen ist auch per De-Mail über die Adresse: info@siegen.de-mail.de erreichbar.
Mit der De-Mail können elektronische Nachrichten so einfach versendet werden, wie man es von der E-Mail gewöhnt ist. Wenn Sie der Stadt Siegen eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die bei einem staatlich zugelassenen De-Mail-Anbieter beantragt werden kann. Man richtet sich bei einem zugelassenen Anbieter für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wer eine De-Mail-Adresse einrichten möchte, muss sich einmalig persönlich identifizieren. Dies kann mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erfolgen. Auf Nachfrage kann man sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.
De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, das auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versendet werden können. Mit der De-Mail soll ein elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost etabliert werden.
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.
Informationen des Bauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik zu De-Mail.
Nach § 21 De-Mail Gesetz hat das BSI als zuständige Behörde die Namen der akkreditierten Diensteanbieter zu veröffentlichen. Dazu sind neben der Akkreditierungs-ID auch die jeweiligen akkreditierten Dienste, die Kennzeichnungen der hierfür genutzten Domänen sowie die Gültigkeitsdauer der Akkreditierung, die nach § 17 De-Mail-Gesetz alle drei Jahren zu erneuern ist, aufgeführt.
Die Stadt Siegen ist auch über ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) erreichbar. Dieses beruht auf der bundeseinheitlichen Infrastruktur für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" unter https://egvp.justiz.de.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Übermittlung eines Dokuments an ein besonderes Behördenpostfach selbst ein Postfach innerhalb der EGVP-Infrastruktur benötigen. Eine Kommunikation zwischen regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen und dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) ist nicht möglich.
Die Stadt Siegen hat mehrere beBPos eingerichtet, ein zentrales Postfach, über das sämtliche Dienststellen der Stadt erreichbar sind, ein Postfach, das unmittelbar der Ausländerbehörde, ein Postfach, das ausschließlich dem Rechtsamt und ein Postfach, das dem Gutachterausschuss für die Grundstückswerte in der Universitätsstadt Siegen zugeordnet ist.
Die Postfachadressen finden Sie im beBPo-Adressverzeichnis unter den folgenden Namen: