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Angelika
Schulte
Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Philipp
Pfister
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Geisweid
Meik
Breitenbach
Arbeitsgruppenleiter Vorbeugender Brandschutz
Olaf
Pohlmann
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung
Christian
Schuh
Vorbeugender Brandschutz: Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen
Bernd
Schäfer
Vorbeugender Brandschutz: Brandverhütungsschauen, Brandsicherheitswachen, Feuerwehrpläne, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung
Udo
Steuber
Vorbeugender Brandschutz: Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen
Arne
Stötzel
Brandschutzbeauftragter, Ausbildungsverantwortlicher Freiwillige Feuerwehr
Wiederkehrenden Prüfung von Sonderbauten werden auf Grundlage des § 10 PrüfVO NRW durchgeführt. Eine Wiederkehrende Prüfung durch die Bauaufsicht ist eine Objektbegehung von speziellen Sonderbauten, welche gemäß PrüfVO NRW in festgelegten Abständen wiederkehrend zu erfolgen hat.
In Zeitabständen von höchstens drei Jahren müssen folgende Objekte wiederkehrend geprüft werden:
In Zeitabständen von höchstens sechs Jahren müssen folgende Objekte wiederkehrend geprüft werden:
Dabei ist die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.
Die für die Brandschau zuständige Behörde (Brandschutzdienststelle) nimmt an den Terminen teil.