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Der Regionalplan Arnsberg legt als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalens die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele für die Region fest.
Im Regionalplan werden die im Landesentwicklungsplan festgelegten Ziele der Raumordnung für die jeweilige Planungsregion konkretisiert und für die Entwicklung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgelegt. Der Planungsträger, die Bezirksregierung Arnsberg, kann die Planungsregion in mehrere Teilpläne aufteilen.
Das für die Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz NRW geregelt. Der Regionalrat Arnsberg trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans.
Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Regionalplan wirksam.
Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Die textlichen Ziele und die zeichnerischen Festlegungen müssen bei raumbedeutsamen Planungen beachtet werden. Die Bauleitpläne der Stadt Siegen, der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, müssen sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Der Regionalplan Arnsberg legt als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalens die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele für die Region fest.
Im Regionalplan werden die im Landesentwicklungsplan festgelegten Ziele der Raumordnung für die jeweilige Planungsregion konkretisiert und für die Entwicklung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgelegt. Der Planungsträger, die Bezirksregierung Arnsberg, kann die Planungsregion in mehrere Teilpläne aufteilen.
Das für die Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz NRW geregelt. Der Regionalrat Arnsberg trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans.
Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Regionalplan wirksam.
Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Die textlichen Ziele und die zeichnerischen Festlegungen müssen bei raumbedeutsamen Planungen beachtet werden. Die Bauleitpläne der Stadt Siegen, der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, müssen sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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