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Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Träger der freien Jugendhilfe in die Lage versetzen, jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren zur Förderung ihrer Entwicklung Angebote zur Verfügung zu stellen, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 11 und 12 KJHG).
Die Stadt Siegen und der Stadtjugendring Siegen e.V. kooperieren, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages, mit dem Ziel, die infrastrukturellen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 bis 14 KJHG aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Hierzu gehört u. a. die Förderung von Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, von Internationalen Jugendbegegnungen, von Fahrten zu Gedenkstätten, von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende und von Projekten mit Kindern und Jugendlichen.
Zur Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch die Wahrnehmung der Interessen junger Menschen, die Vertretung und Förderung der sozialen, politischen und kulturellen Rechte der Jugend, die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Jugendkulturarbeit, die Einflussnahme in Fragen der Jugendpolitik, des Jugendrechts und der Jugendhilfeplanung, die Durchführung von Maßnahmen und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche, verstärkt in den Bereichen Partizipation, Demokratie, Internationales und interkulturelle Arbeit.
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Träger der freien Jugendhilfe in die Lage versetzen, jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren zur Förderung ihrer Entwicklung Angebote zur Verfügung zu stellen, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 11 und 12 KJHG).
Die Stadt Siegen und der Stadtjugendring Siegen e.V. kooperieren, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages, mit dem Ziel, die infrastrukturellen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 bis 14 KJHG aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Hierzu gehört u. a. die Förderung von Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, von Internationalen Jugendbegegnungen, von Fahrten zu Gedenkstätten, von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende und von Projekten mit Kindern und Jugendlichen.
Zur Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch die Wahrnehmung der Interessen junger Menschen, die Vertretung und Förderung der sozialen, politischen und kulturellen Rechte der Jugend, die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Jugendkulturarbeit, die Einflussnahme in Fragen der Jugendpolitik, des Jugendrechts und der Jugendhilfeplanung, die Durchführung von Maßnahmen und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche, verstärkt in den Bereichen Partizipation, Demokratie, Internationales und interkulturelle Arbeit.
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Träger der freien Jugendhilfe in die Lage versetzen, jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren zur Förderung ihrer Entwicklung Angebote zur Verfügung zu stellen, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 11 und 12 KJHG).
Die Stadt Siegen und der Stadtjugendring Siegen e.V. kooperieren, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages, mit dem Ziel, die infrastrukturellen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 bis 14 KJHG aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Hierzu gehört u. a. die Förderung von Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, von Internationalen Jugendbegegnungen, von Fahrten zu Gedenkstätten, von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende und von Projekten mit Kindern und Jugendlichen.
Zur Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch die Wahrnehmung der Interessen junger Menschen, die Vertretung und Förderung der sozialen, politischen und kulturellen Rechte der Jugend, die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Jugendkulturarbeit, die Einflussnahme in Fragen der Jugendpolitik, des Jugendrechts und der Jugendhilfeplanung, die Durchführung von Maßnahmen und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche, verstärkt in den Bereichen Partizipation, Demokratie, Internationales und interkulturelle Arbeit.
Manuela
Krafft
Verwaltung
Rikka
Lesch
Jugendparlament
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Träger der freien Jugendhilfe in die Lage versetzen, jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren zur Förderung ihrer Entwicklung Angebote zur Verfügung zu stellen, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen (§§ 11 und 12 KJHG).
Die Stadt Siegen und der Stadtjugendring Siegen e.V. kooperieren, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages, mit dem Ziel, die infrastrukturellen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 bis 14 KJHG aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Hierzu gehört u. a. die Förderung von Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen, von Internationalen Jugendbegegnungen, von Fahrten zu Gedenkstätten, von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende und von Projekten mit Kindern und Jugendlichen.
Zur Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch die Wahrnehmung der Interessen junger Menschen, die Vertretung und Förderung der sozialen, politischen und kulturellen Rechte der Jugend, die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Jugendkulturarbeit, die Einflussnahme in Fragen der Jugendpolitik, des Jugendrechts und der Jugendhilfeplanung, die Durchführung von Maßnahmen und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche, verstärkt in den Bereichen Partizipation, Demokratie, Internationales und interkulturelle Arbeit.