Bürgerbeteiligung

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach dem Baugesetzbuch wird für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Verfahren in zwei Stufen vorgesehen.
Danach wird möglichst frühzeitig - in der ersten Stufe - Gelegenheit gegeben, sich über die Entwürfe der Bauleitplanung zu informieren und sich dazu zu äußern.
In der zweiten Stufe der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht (FNP) oder der Begründung (B-Plan) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht.

Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet partizipative Prozesse, die außerhalb gesetzlicher Vorgaben stattfinden und oft in frühen Planungsphasen genutzt werden, um Meinungen und Ideen der Bevölkerung einzuholen. Sie fördert den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und anderen Akteuren und zielt auf eine stärkere Akzeptanz von Projekten durch eine transparente und freiwillige Beteiligung ab.

Kontakt

Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
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