Bewertung und Aussonderung von Unterlagen der Stadtverwaltung

Bewertung städtischer Unterlagen trifft die Auswahl der künftigen Quellen als Grundlage für historische Forschung und Geschichtswissen der nächsten Generationen. Über den bleibenden Wert der städtischen Unterlagen entscheidet nach Landesarchivgesetz NRW das Stadtarchiv Siegen. Alle Dienststellen der Stadtverwaltung sind gesetzlich verpflichtet, ihre nicht mehr benötigten Unterlagen dem Stadtarchiv anzubieten, das dann über die Übernahme oder Aussonderung (Freigabe zur Vernichtung) entscheidet. Danach werden Unterlagen mit bleibendem Wert in das Stadtarchiv übernommen, die restlichen Akten können ausgesondert und vernichtet werden, wodurch die Stadtverwaltung von Akten entlastet wird.