Beglaubigungen von Dokumenten/ Unterschriften

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Die Bürgerbüros beglaubigen Kopien in zwei Fällen:

  • Das Original stammt von einer Behörde.
  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.

Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/ Heiratsurkunden/ Lebenspartnerschaftsurkunden/ Sterbeurkunden/ Abschriften des Geburtenregisters/ Abschriften des Sterberegisters/ Abschriften des Eheregisters/ Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters etc.).
    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt [für Siegen siehe auch: Standesamt: Urkunden (Urkundenstelle)]!
  • Bestellungsurkunden (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht).
  • Betreuerausweise (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht).
  • Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht/ Vereinsregister).
  • Grundbuchauszüge (Amtsgericht/ Grundbuchamt).
  • Erbscheine (Nachlassgericht/ Amtsgericht).
  • Erbschaften, Abtretungen, Finanzierungen (Notar).

Besonderer Hinweis zu Personenstandsurkunden/ Abschriften aus Registern

Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister oder Ehe-/ Lebenpartnerschaftsregister?
Nähere Informationen hierzu sowie die Anforderungsmöglichkeiten finden Sie hier ...

Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten

  • Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
  • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden [Auswärtiges Amt: Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland].

Beglaubigungen von Unterschriften

Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Die Bürgerbüros beglaubigen Ihre Unterschrift auf

  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen;
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Es können nur amtliche Beglaubigungen ausgestellt werden - keine öffentlichen Beglaubigungen. Benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Voraussetzungen

Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift

  • Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie

    • bei einer deutschen Behörde oder
    • bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift

    vorlegen.

Ausschluss von einer Beglaubigung

Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel:

  • auf Dokumenten in fremder Sprache,
  • auf Verträgen,
  • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
  • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten [siehe auch: Vorsorgevollmacht].

Kontakt

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Markt 2
57072 Siegen
Bürgerbüro Eiserfeld
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage)
57080 Siegen

Bürgerbüro Eiserfeld

Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

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