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Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Die Bürgerbüros beglaubigen Kopien in zwei Fällen:
Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.
Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
Nicht beglaubigt werden
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister oder Ehe-/ Lebenpartnerschaftsregister?
Nähere Informationen hierzu sowie die Anforderungsmöglichkeiten finden Sie hier ...
Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Die Bürgerbüros beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Es können nur amtliche Beglaubigungen ausgestellt werden - keine öffentlichen Beglaubigungen. Benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie
vorlegen.
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel:
2,00 Euro pro Beglaubigung
2,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
2,00 Euro pro Fertigung einer Kopie
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Die Bürgerbüros beglaubigen Kopien in zwei Fällen:
Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.
Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
Nicht beglaubigt werden
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Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
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Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel:
2,00 Euro pro Beglaubigung
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Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
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Ronja
Fleischer
Hotline
Ann-Katrin
Jahnke
Hotline
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Jennifer
Vitt
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Sarah
Wörster
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
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13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
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Donnerstag
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Petra
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Andrea
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Franziska
Pfeifer
Meldewesen
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Freitext
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Donnerstag
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Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Bettina
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Cornelia
Lachmann
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
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Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
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Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
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Die Bürgerbüros beglaubigen Ihre Unterschrift auf
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Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie
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2,00 Euro pro Beglaubigung
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Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
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