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Ja, die Umweltspur darf sowohl an Kreuzungen und Einmündungen als auch bei Zufahrten überfahren bzw. gekreuzt werden. Dies ist auch an den Stellen möglich, an denen die Umweltspur keine gestrichelte Linie hat. Ein Befahren der Umweltspur zum Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen an einem Knotenpunkt ist nicht zulässig.
Ja, Rettungsfahrzeugen im Einsatzfall muss jederzeit Platz eingeräumt werden. Dazu darf auch auf die Umweltspur ausgewichen werden. Rettungsfahrzeuge dürfen im Einsatzfall die Umweltspur auch direkt befahren. Es ist daher darauf zu achten, auf welchem Fahrstreifen sich die Rettungsfahrzeuge befinden, damit durch das Ausweichen keine Fahrwege blockiert werden.
Nein. Die Umweltspur ist als Radfahrstreifen ausgewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken auf diesen untersagt.
Nein, sowohl Elektrofahrzeuge als auch Taxen sind nicht auf der Umweltspur zugelassen.
Nein, Mofas und Roller sind auf einem Radfahrstreifen nicht zugelassen und dürfen daher auch die Umweltspur nicht befahren.
Gemäß §10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die Benutzung erlaubt. E-Scooter/E-Tretroller dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf baulich angelegten Radwegen fahren. Das sind zum Beispiel gemeinsame Geh- und Radwege, dem Radverkehr zugeordnete Flächen von getrennten Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen oder Radfahrstreifen. Sind solche Anlagen nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Die Umweltspur ist ein Radfahrstreifen und daher gemäß der oben genannten Verordnung benutzungspflichtig. Die Benutzung von Flächen des Fußverkehrs (zum Beispiel eines Gehweges) ist für E-Scooter nicht zulässig.
Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf allen Radfahrstreifen. Generell ist die Umweltspur wie ein regulärer Fahrstreifen zu betrachten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Umweltspur ausschließlich vom Radverkehr und ÖPNV befahren wird. Radfahrende müssen sich nach der vorhandenen Signalisierung des Kfz-Verkehrs richten.
An zwei Knotenpunkten wurden Möglichkeiten zum indirekten Linksabbiegen eingerichtet. Wer sich nicht sicher genug fühlt, um einen Linksabbiegefahrstreifen zum direkten Abbiegen zu nutzen, kann von der Umweltspur aus in die Linksabbiegetasche fahren. Einige Sekunden vor der Querrichtung erhält diese Tasche über ein eigenes Lichtsignal mit einem Fahrradpiktogramm grün. Dadurch kann gesichert links abgebogen werden.
Auch bei Rückstau, zum Beispiel vor Lichtsignalanlagen, darf die Umweltspur nicht von Autos befahren werden. Wie bei Rückstau-Situationen üblich sind Knotenpunkte, Einmündungen und Zufahrten freizuhalten.
Stadt Siegen
Abteilung Straße und Verkehr
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