Bundestagswahl 2025: Informationen zur Briefwahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWG), wer am Wahltag

  1. Deutsche/ Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 23. Februar 2007 geboren ist)
    und
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 12. Januar 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die im Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl erfolgt wiederum als Wahlbenachrichtigungsbrief (Brief mit Umschlag) ab dem 25. Januar 2025. Sofern bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen [siehe: Kontakt].

Hinweise zur Briefwahl

Die Stadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 147 Siegen-Wittgenstein. Wer innerhalb dieses Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragen:


Da eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet ist, steht die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht mehr zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie die elektronische oder persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Per E-Mail an: wahlen@​siegen.de.


Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet: 

Stadt Siegen, Wahlbüro, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen.


Persönlich im (Brief-)Wahlbüro. Hier besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Das (Brief-)Wahlbüro ist ab Montag, 10. Februar 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Verständnis.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 22./ 23. Februar 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wichtiger Hinweis:
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden.

Sie haben Briefwahlunterlagen beantragt und Sorge, dass diese nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl ankommen? Bitte melden Sie sich unbedingt frühzeitig per E-Mail unter wahlen@​siegen.de oder telefonisch unter 0271 404-1000.

Bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, können noch Ersatz-Briefwahlunterlagen ausstellt werden, wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Nach dieser Frist besteht für diese Fälle gesetzlich keine Möglichkeit mehr, neue Unterlagen auszustellen. 

Seitens des Wahlamtes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig im Rathaus eintreffen. Der rote Wahlbrief kann auch in die Briefkästen an allen drei Siegener Rathäusern eingeworfen werden. Die Briefkästen an den Rathäusern Weidenau und Geisweid werden am Sonntag, 23. Februar 2025, ein letztes Mal um 15.00 Uhr geleert. Die letzte Leerung der Briefkästen am Rathaus Siegen ist am Wahlsonntag um 18.00 Uhr.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag (23. Februar 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden.


Bitte beachten Sie, dass mit dem Stimmzetteldruck aufgrund der für diese vorgezogene Bundestagswahl geltenden verkürzten gesetzlichen Fristen erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden konnte. Dies führt auch zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. 

Nutzen Sie daher in den zwei Wochen vor der Wahl gerne die Gelegenheit zur persönlichen Abholung Ihrer Unterlagen im (Brief-)Wahlbüro Rathaus Siegen oder sofern möglich bei dieser Wahl verstärkt die Urnenwahl.

Hinweis des Postdienstleisters:
Spätestens 3 Werktage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wählerinnen und Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.

Kontakt zum Wahlamt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

0271 404-1000
wahlen@​siegen.de

Öffnungszeiten (Brief-)Wahlbüro
[Ratssaal des Rathauses Siegen (Oberstadt), Markt 2, 57072 Siegen]

ab 10. Februar 2025

Montag bis Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, 21. Februar 2025, ist das Wahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet.