Vorbeugender Brandschutz

Zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes erhalten Sie auf Wunsch eine umfassende Beratung im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens. Bei Sonderbauten nach § 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) ist die Einschaltung eines „Staatlich anerkannten Sachverständigen“ für Brandschutz erforderlich. In diesen Fällen soll zur Verfahrensbeschleunigung eine Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und der Brandschutzdienststelle bereits vor Antragstellung erfolgen. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.

Die Beratung ist kostenlos.

Die Abstimmung des Sachverständigen mit der Brandschutzdienststelle - nach Verwaltungsgebührenordnung NRW (Nordrhein-Westfalen) - ist kostenpflichtig.

Kontakt

Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
Rathaus Geisweid
Raum: 207
Lindenplatz 7
57078 Siegen