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Zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes erhalten Sie auf Wunsch eine umfassende Beratung im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens. Bei Sonderbauten nach § 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) ist die Einschaltung eines Staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz erforderlich. In diesen Fällen soll zur Verfahrensbeschleunigung eine Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und der Brandschutzdienststelle bereits vor Antragstellung erfolgen. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Abstimmung des Sachverständigen mit der Brandschutzdienststelle - nach Verwaltungsgebührenordnung NRW (Nordrhein-Westfalen) - ist kostenpflichtig.
Zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes erhalten Sie auf Wunsch eine umfassende Beratung im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens. Bei Sonderbauten nach § 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) ist die Einschaltung eines Staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz erforderlich. In diesen Fällen soll zur Verfahrensbeschleunigung eine Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und der Brandschutzdienststelle bereits vor Antragstellung erfolgen. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Abstimmung des Sachverständigen mit der Brandschutzdienststelle - nach Verwaltungsgebührenordnung NRW (Nordrhein-Westfalen) - ist kostenpflichtig.
Meik
Breitenbach
Arbeitsgruppenleiter Vorbeugender Brandschutz
Olaf
Pohlmann
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung
Christian
Schuh
Vorbeugender Brandschutz: Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen
Bernd
Schäfer
Vorbeugender Brandschutz: Brandverhütungsschauen, Brandsicherheitswachen, Feuerwehrpläne, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung
Udo
Steuber
Vorbeugender Brandschutz: Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren, Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen
Arne
Stötzel
Brandschutzbeauftragter, Ausbildungsverantwortlicher Freiwillige Feuerwehr
Sarah
Rodius
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
Zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes erhalten Sie auf Wunsch eine umfassende Beratung im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens. Bei Sonderbauten nach § 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) ist die Einschaltung eines „Staatlich anerkannten Sachverständigen“ für Brandschutz erforderlich. In diesen Fällen soll zur Verfahrensbeschleunigung eine Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und der Brandschutzdienststelle bereits vor Antragstellung erfolgen. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Abstimmung des Sachverständigen mit der Brandschutzdienststelle - nach Verwaltungsgebührenordnung NRW (Nordrhein-Westfalen) - ist kostenpflichtig.