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Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen, dass genau in der Zeit des größten Schmerzes und der Trauer über den Verlust, wichtige Entscheidungen für die Bestattung und die Grabstätte getroffen werden müssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei den fachkundigen Beratungen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen zu.
Hilfreich ist es - wenn möglich - sich schon im Vorfeld ohne Entscheidungsdruck über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und mit allen Betroffenen die grundsätzlichen Fragen wie Erd- oder Feuerbestattung, Einzel- oder Familiengrabstätte, abzustimmen; oder wer aus der Familie die Verantwortung über das Grab (Nutzungsrecht) übernehmen wird.
Eine Übersicht der wichtigsten zu regelnden Punkte entnehmen Sie bitte dem in unserem Formularbereich zur Verfügung stehenden Merkblatt "Beerdigungsabwicklung".
Um den unterschiedlichen Bestattungswünschen Rechnung zu tragen, bietet die Friedhofsverwaltung eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten an. Diese entnehmen Sie bitte dem angebotenen Merkblatt "Bestattungsmöglichkeiten (Grabarten)".
Diese reichen von der anonymen Beerdigung bis hin zur Beerdigung in einer repräsentativen Familiengrabstätte. Nähere Einzelheiten über Belegungsmöglichkeiten, Kosten, Gebühren, Rechte und Pflichten erfahren Sie bei dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens oder bei unserer Friedhofsverwaltung.
Satzung für den Friedhofswald der Stadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.012]
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.013]
Martina
Schmallenbach
Beerdigungsannahme und -terminvergabe | Bestattungsangelegenheiten | Grabeinebnungen
Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen, dass genau in der Zeit des größten Schmerzes und der Trauer über den Verlust, wichtige Entscheidungen für die Bestattung und die Grabstätte getroffen werden müssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei den fachkundigen Beratungen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen zu.
Hilfreich ist es - wenn möglich - sich schon im Vorfeld ohne Entscheidungsdruck über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und mit allen Betroffenen die grundsätzlichen Fragen wie Erd- oder Feuerbestattung, Einzel- oder Familiengrabstätte, abzustimmen; oder wer aus der Familie die Verantwortung über das Grab (Nutzungsrecht) übernehmen wird.
Eine Übersicht der wichtigsten zu regelnden Punkte entnehmen Sie bitte dem in unserem Formularbereich zur Verfügung stehenden Merkblatt "Beerdigungsabwicklung".
Um den unterschiedlichen Bestattungswünschen Rechnung zu tragen, bietet die Friedhofsverwaltung eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten an. Diese entnehmen Sie bitte dem angebotenen Merkblatt "Bestattungsmöglichkeiten (Grabarten)".
Diese reichen von der anonymen Beerdigung bis hin zur Beerdigung in einer repräsentativen Familiengrabstätte. Nähere Einzelheiten über Belegungsmöglichkeiten, Kosten, Gebühren, Rechte und Pflichten erfahren Sie bei dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens oder bei unserer Friedhofsverwaltung.
Satzung für den Friedhofswald der Stadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.012]
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.013]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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