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Sobald es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag gibt, werden wir Sie umgehend und unaufgefordert kontaktieren.
Wir bitten Sie, bis dahin von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen nicht beantwortet werden können.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind auf dieser Seite ausführlich dargestellt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, bevor Sie Anfragen an die Einbürgerungsstelle richten.
Im Anschluss können Sie sich für ein Beratungsgespräch während der telefonischen Sprechzeiten (montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr) unter den folgenden Nummern an uns richten: 0271 404-1235, 0271 404-1283, 0271 404-1284, 0271 404-1360, 0271 404-1361, 0271 404-1362, 0271 404-1366.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in weiten Teilen in Kraft getreten.
Fragen und Antworten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter:
nachgelesen werden.
Die Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn
Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch die Vorlage des Zertifikats B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ausnahmen sind beispielsweise
In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.
Weitere Unterlagen können in Einzelfällen zusätzlich angefordert werden (beispielsweise Übersetzungen durch einen von der Landesjustizverwaltung zugelassenen Dolmetscher, Legalisation/ Apostille der Urkunden, zusätzliche Einkommensnachweise, Studienbescheinigungen etc.).
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie eine Liste der Prüfstellen:
Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sichern können. Das bedeutet, Sie müssen zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen von Ihrem Einkommen bezahlen können. Sie dürfen in der Regel kein Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen für:
Ausnahmen gelten zum Beispiel auch in diesen Fällen:
Einen Antrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Siegen. Ein Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die vorgenannten Informationen - insbesondere die "Voraussetzungen" - für eine Einbürgerung.
Bereits mit Antragstellung wird eine Vorschussgebühr fällig (siehe: "Kosten"). Eine Rückzahlung der Vorschussgebühr erfolgt nicht.
Die gesetzliche Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit:
Erwachsene
255 Euro (pro Person)
Bei Antragsablehnung: 191 Euro
Gebühren für Kinder können darunter liegen.
Mit dem Antragseingang wird eine Vorschussgebühr in Höhe von 191 Euro fällig.
Der Vorschuss für Kinder kann darunter liegen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschussgebühr auch bei Antragsrücknahme/ Ablehnung nicht zurückgezahlt wird
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen.
Sobald es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag gibt, werden wir Sie umgehend und unaufgefordert kontaktieren.
Wir bitten Sie, bis dahin von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen nicht beantwortet werden können.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind auf dieser Seite ausführlich dargestellt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, bevor Sie Anfragen an die Einbürgerungsstelle richten.
Im Anschluss können Sie sich für ein Beratungsgespräch während der telefonischen Sprechzeiten (montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr) unter den folgenden Nummern an uns richten: 0271 404-1235, 0271 404-1283, 0271 404-1284, 0271 404-1360, 0271 404-1361, 0271 404-1362, 0271 404-1366.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in weiten Teilen in Kraft getreten.
Fragen und Antworten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter:
nachgelesen werden.
Die Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn
Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch die Vorlage des Zertifikats B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ausnahmen sind beispielsweise
In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.
Weitere Unterlagen können in Einzelfällen zusätzlich angefordert werden (beispielsweise Übersetzungen durch einen von der Landesjustizverwaltung zugelassenen Dolmetscher, Legalisation/ Apostille der Urkunden, zusätzliche Einkommensnachweise, Studienbescheinigungen etc.).
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie eine Liste der Prüfstellen:
Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sichern können. Das bedeutet, Sie müssen zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen von Ihrem Einkommen bezahlen können. Sie dürfen in der Regel kein Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen für:
Ausnahmen gelten zum Beispiel auch in diesen Fällen:
Einen Antrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Siegen. Ein Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die vorgenannten Informationen - insbesondere die "Voraussetzungen" - für eine Einbürgerung.
Bereits mit Antragstellung wird eine Vorschussgebühr fällig (siehe: "Kosten"). Eine Rückzahlung der Vorschussgebühr erfolgt nicht.
Die gesetzliche Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit:
Erwachsene
255 Euro (pro Person)
Bei Antragsablehnung: 191 Euro
Gebühren für Kinder können darunter liegen.
Mit dem Antragseingang wird eine Vorschussgebühr in Höhe von 191 Euro fällig.
Der Vorschuss für Kinder kann darunter liegen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschussgebühr auch bei Antragsrücknahme/ Ablehnung nicht zurückgezahlt wird
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen.
Natalie
Ernst
Einbürgerung
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Jan-Erik
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Sobald es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag gibt, werden wir Sie umgehend und unaufgefordert kontaktieren.
Wir bitten Sie, bis dahin von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen nicht beantwortet werden können.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind auf dieser Seite ausführlich dargestellt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, bevor Sie Anfragen an die Einbürgerungsstelle richten.
Im Anschluss können Sie sich für ein Beratungsgespräch während der telefonischen Sprechzeiten (montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr) unter den folgenden Nummern an uns richten: 0271 404-1235, 0271 404-1283, 0271 404-1284, 0271 404-1360, 0271 404-1361, 0271 404-1362, 0271 404-1366.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in weiten Teilen in Kraft getreten.
Fragen und Antworten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter:
nachgelesen werden.
Die Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn
Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch die Vorlage des Zertifikats B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ausnahmen sind beispielsweise
In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.
Weitere Unterlagen können in Einzelfällen zusätzlich angefordert werden (beispielsweise Übersetzungen durch einen von der Landesjustizverwaltung zugelassenen Dolmetscher, Legalisation/ Apostille der Urkunden, zusätzliche Einkommensnachweise, Studienbescheinigungen etc.).
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie eine Liste der Prüfstellen:
Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sichern können. Das bedeutet, Sie müssen zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen von Ihrem Einkommen bezahlen können. Sie dürfen in der Regel kein Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen für:
Ausnahmen gelten zum Beispiel auch in diesen Fällen:
Einen Antrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Siegen. Ein Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die vorgenannten Informationen - insbesondere die "Voraussetzungen" - für eine Einbürgerung.
Bereits mit Antragstellung wird eine Vorschussgebühr fällig (siehe: "Kosten"). Eine Rückzahlung der Vorschussgebühr erfolgt nicht.
Die gesetzliche Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit:
Erwachsene
255 Euro (pro Person)
Bei Antragsablehnung: 191 Euro
Gebühren für Kinder können darunter liegen.
Mit dem Antragseingang wird eine Vorschussgebühr in Höhe von 191 Euro fällig.
Der Vorschuss für Kinder kann darunter liegen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschussgebühr auch bei Antragsrücknahme/ Ablehnung nicht zurückgezahlt wird
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen.
Fragen und Antworten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter:
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