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Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Lärmbelästigungen können sich in unterschiedlicher Art ereignen. Generell kann zwischen
unterschieden werden.
Nachbarschaftslärm durch Privatpersonen kann durch laute Musik, Feiern, handwerkliche Tätigkeiten oder durch Tiere entstehen. Tritt diese Belästigung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens auf, wird dadurch die gesetzlich geschützte Nachtruhe gestört. In den Fällen ist zu unterscheiden, ob die Lärmbelästigung die Interessen eines einzelnen Bürgers berührt oder ob die Beschwerden hierüber im öffentlichen Interesse liegen.
Wenn Renovierungsarbeiten anstehen und der entstehende Lärm unvermeidbar ist, muss er von den Nachbarn geduldet werden. Lautstarke Arbeiten im Haus sollten sich allerdings in vertretbaren Grenzen halten und werktags um 19.00 Uhr beendet sein. An Sonn- und Feiertagen dürfen Heimwerkertätigkeiten grundsätzlich keine Störungen verursachen. Unbedingt zu beachten ist außerdem die gesetzliche Nachtruhe und eventuell im Mietvertrag bestehende Regelungen.
Steht eine lärmintensive Renovierung im Hausbereich an, so sollten auf jeden Fall die Nachbarn vorher rechtzeitig informiert werden. Wirklich unvermeidbaren Lärm werden sie dann mit Sicherheit eher akzeptieren.
Bei der Tierhaltung ist darauf zu achten, dass gemäß den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Sollte ein persönliches Gespräch mit den Lärm-Verursachern keine Wirkung zeigen, können Sie die Lärmbelästigungen bei der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein oder bei der Ordnungsabteilung der Stadt Siegen anzeigen.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Universitätsstadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 32.010]
Schwarzarbeit, Verstoß wegen Lärmbelästigung, herrenlose Kraftfahrzeuge, überhängende Äste und Zweige, Hecken im öffentlichen Verkehrsraum, wilde Müllablagerung oder Ratten auf öffentlichen Flächen melden
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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