zurück
Diana
Koch
Buchhaltung Steuern und Abgaben, Pachten und Erbbauzinsen
Ramona
Stötzel
Stellvertretende Abteilungsleiterin | Arbeitsgruppenleiterin
Harald
Dreßler
Abteilungsleiter
Ramona
Stötzel
Stellvertretende Abteilungsleiterin | Arbeitsgruppenleiterin
Zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen an die Stadtkasse bietet sich das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat - SEPA = Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) an. Die Stadtkasse berücksichtigt dabei mögliche Änderungen in der Höhe regelmäßig zu zahlender Beträge und sorgt selbst für eine fristgerechte Abbuchung.
Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Stadtkasse ermächtigt, Beträge vom Girokonto des Zahlungspflichtigen einziehen zu dürfen. Die/Der Kontoinhaber/in erhält über ihren/seinen Bankkontoauszug einen Nachweis über die abgebuchten Beträge.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass sich der Zahlungspflichtige selbst um nichts kümmern muss. Er muss weder Überweisungen vornehmen noch bei regelmäßigen Zahlungen auf die Einhaltung der Termine achten.
Die Stadt erspart sich die Erstellung und den Versand von Zahlungserinnerungen mit eventuell weiteren Gebühren.
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann für alle Forderungen der Stadt vorgenommen werden (beispielsweise für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeitrag Kindergarten, Gebührenbescheide etc.). Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift) so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden.
Die/Der Zahlungspflichtige ist vor unberechtigten Abbuchungen gesetzlich geschützt. Sie/Er kann innerhalb von acht Wochen jede Abbuchung direkt von seiner Bank rückgängig machen lassen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann außerdem jederzeit widerrufen werden.
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, finden Sie das erforderliche Formular für die "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" in unserem Formularbereich.