Baumschutz

Um den Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich zu gewährleisten, hat die Stadt Siegen bereits im Jahr 1983 eine "Baumschutzsatzung" beschlossen (siehe: Rechtsgrundlagen). Die aktuelle Fassung der Baumschutzsatzung vom 24. April 2024 regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Die Vorschriften gelten nicht in der freien Landschaft oder in Waldgebieten.

Förderung von Baumschutzmaßnahmen

Die Stadt Siegen gewährt in Einzelfällen Zuschüsse für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten Großbäumen, die auf privaten Grundstücken stehen. Hiermit soll das private Engagement zum Erhalt stadtbildprägender Bäume, die unter den Schutz der städ-tischen Baumschutzsatzung fallen, unterstützt werden. Ein Zuschuss kann auf Antrag für Maßnahmen gewährt werden, die zur Beseitigung von Schäden, zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zum langfristigen Erhalt der Bäume erforderlich sind. Dies können sein:

  • Schnittmaßnahmen in der Krone, beispielsweise zur Totholzbeseitigung oder Kronenauslichtung
  • Kronensicherungsmaßnahmen
  • Wundbehandlungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Entsiegelung des Wurzelbereiches.

Die Antragsvoraussetzungen und die zu beachtenden Verfahrensschritte sind in den "Richtlinien der Stadt Siegen zur Förderung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten privaten Großbäumen" zusammengefasst worden (siehe: Rechtsgrundlagen).

Kontakt

Baumschutz, Allgemeine Verwaltung
Rathaus Geisweid
Raum: 601
Lindenplatz 7
57078 Siegen