Baumschutz

Um den Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich zu gewährleisten, hat die Stadt Siegen bereits im Jahr 1983 eine "Baumschutzsatzung" beschlossen (siehe unten). Die aktuelle Fassung der Baumschutzsatzung vom 24.04.2024 regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Die Vor-schriften gelten nicht in der freien Landschaft oder in Waldgebieten.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entfernung eines Baumes/mehrerer Bäume:

Die Stadt Siegen gewährt in Einzelfällen Zuschüsse für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten Großbäumen, die auf privaten Grundstücken stehen. Hiermit soll das private Engagement zum Erhalt stadtbildprägender Bäume, die unter den Schutz der städ-tischen Baumschutzsatzung fallen, unterstützt werden. Ein Zuschuss kann auf Antrag für Maß-nahmen gewährt werden, die zur Beseitigung von Schäden, zur Wiederherstellung der Ver-kehrssicherheit und zum langfristigen Erhalt der Bäume erforderlich sind. Dies können sein:

  • Schnittmaßnahmen in der Krone, beispielsweise zur Totholzbeseitigung oder Kronen-auslichtung
  • Kronensicherungsmaßnahmen
  • Wundbehandlungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Entsiegelung des Wurzelbereiches.

Die Antragsvoraussetzungen und die zu beachtenden Verfahrensschritte sind in den "Richtlinien der Stadt Siegen zur Förderung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an besonders schützenswerten privaten Großbäumen" zusammengefasst worden (siehe unten).

Kontakt

Baumschutz, Allgemeine Verwaltung
Rathaus Geisweid
Raum: 601
Lindenplatz 7
57078 Siegen