Letzte Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen


Bei der Stadt Siegen laufen die Vorbereitungen für die vorgezogenen Bundestagswahlen am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, auf Hochtouren.

Dabei ist der Zeitraum für die Briefwahl in diesem Jahr mit zwei Wochen kürzer als bei früheren Wahlen. Die Arbeitsgruppe Wahlen erklärt, was Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, jetzt tun sollten.

Briefwahlunterlagen bereits beantragt?

Sie haben Briefwahlunterlagen beantragt und Sorge, dass diese nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl ankommen? Die Stadt Siegen rät, sich unbedingt frühzeitig zu melden. Dies ist möglich per E-Mail unter wahlen@​siegen.de oder telefonisch unter 0271 404-1000. Bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12.00 Uhr, kann die Stadt noch neue Briefwahlunterlagen ausstellen. Wichtig: Nach dieser Frist besteht gesetzlich keine Möglichkeit mehr, neue Unterlagen auszustellen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden.

Briefwahl auch vor Ort im Rathaus Siegen möglich

Sie wollen jetzt noch Briefwahlunterlagen beantragen? Wählerinnen und Wähler sollten diese deshalb am besten persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Oberstadt abholen (Markt 2, 57072 Siegen). Möglich ist auch, die Unterlagen von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Wer persönlich erscheint, kann auch direkt vor Ort wählen. So lassen sich auch Verzögerungen bei der Zustellung vermeiden. 

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind 

Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr 
sowie am 
Freitag: 08.00 bis 15.00 Uhr.

Sie haben Ihre Briefwahlunterlagen erhalten und ausgefüllt? 

Der rote Wahlbrief kann auch in die Briefkästen an allen drei Siegener Rathäusern eingeworfen werden. Die Briefkästen an den Rathäusern Weidenau und Geisweid werden am Sonntag, 23. Februar 2025, ein letztes Mal um 15.00 Uhr geleert. Die letzte Leerung der Briefkästen am Rathaus Siegen ist am Wahlsonntag um 18.00 Uhr.

Wichtig für alle Personen, die Briefwahl beantragt haben: 
Mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen und dem somit ausgestellten Wahlschein erfolgt ein sogenannter “W-Vermerk” im Wählerverzeichnis. Damit wird sichergestellt, dass jede/ jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen kann. Ist ein “W-Vermerk” im Wählerverzeichnis hinterlegt, kann diese Person nur per Briefwahl wählen oder unter Vorlage des Wahlscheins - der als Teil der Briefwahlunterlagen zugeschickt wird - in jedem Wahllokal des Wahlkreises Siegen-Wittgenstein.

Für die Briefwahl im Rahmen der Bundestagswahl gibt es nur einen begrenzten Zeitraum von zwei Wochen. Hintergrund ist, dass aufgrund der Fristen für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge erst relativ knapp vor der Wahl mit dem Stimmzetteldruck begonnen werden konnte. Die Stadt Siegen konnte deshalb erst am Montag, 10. Februar 2025, alle bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen - rund 17.000 Stück - per Post auf den Weg zu den Wählerinnen und Wählern bringen. Seitdem werden außerdem täglich die neu beantragten Briefwahlunterlagen zugeschickt.

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