Reisegewerbe (Ausübung eines Reisegewerbes und Erteilung einer Reisegewerbekarte)

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben ... 

  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet (zum Verkauf anbietet) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Siegen haben.

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.

Wenn jedoch Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht  besitzt, so ist ihm die Reisegewerbekarte zu versagen.

Es gibt jedoch auch einige wenige gewerbliche Tätigkeiten, die keiner Reisegewerbekarte bedürfen und Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.

Erlaubnispflicht

Das Reisegewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die beantragte Reisegewerbekarte erteilt ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und können die Versagung der beantragten Reisegewerbekarte zur Folge haben.

Notwendige Unterlagen

Einen "Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte" (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) erhalten Sie in unserem Formularbereich.

Weiter benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Führungszeugnis, Belegart O (zu beantragen bei einem Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes).
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der/dem unten genannten Ansprechpartner/in).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt).
  • Ein aktuelles Lichtbild (Passfoto).

Bei Handel mit Lebensmitteln ist erforderlich

Bei unverpackten Lebensmitteln: 

  • Eine amtsärztliche Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.
  • Eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) [Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Gaststättengesetzes].

Bei verpackten Lebensmitteln: 

  • Die Bescheinigung eines Arztes darüber, dass der Antragsteller frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Online-Terminbuchung

Wer persönlich vor Ort eine Reisegewerbekarte beantragen, abmelden oder ändern möchte, benötigt dazu einen Termin. Dieser kann schnell und einfach online gebucht werden.

Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Nutzerinnen und Nutzer einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.

Zum Online-Terminservice "Gewerbeamt" ...

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte wird eine Gebühr in Höhe zwischen 50,00 und 1.500 Euro erhoben.

Reisegewerbekarte (Ausübung eines Reisegewerbes und Erteilung einer Reisegewerbekarte)

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 105
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
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