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Wer die Merkzeichen Bl oder aG im Ausweis eingetragen hat, erhält auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Nur dieses Dokument berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und ermöglicht das kostenlose Parken an öffentlichen Parkuhren/Parkscheinautomaten. Weitere Vergünstigungen können dem Infoblatt entnommen werden, welches Sie bei der Ausstellung erhalten.
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen EU-Parkausweis, den Sie anstelle des herkömmlichen Dokumentes nutzen können. Er wird mit einem Lichtbild versehen und mit der Zeit den alten Ausweis ersetzen.
In welchem Land für Sie welche Vergünstigungen gelten, können Sie einem Infoheft entnehmen, das Ihnen bei der Ausstellung des Dokumentes gegeben wird.
Seit kurzem wird für Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben, unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung ausgestellt - mit ihr darf jedoch nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden!
Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderunge der Stadt Siegen.
[Stand: Mai 2008]
Monika
Massenhove
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Regina
Weinert
Fachberatung für Menschen mit Behinderung
Lysette
Orthen
Zustimmungen Telekommunikationsgesetz (TKG)
Allgemeine Sprechzeiten/ Öffnungszeiten
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.
Lara
Greff
Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen, Schulwegsicherung, verkehrslenkende Maßnahmen, Baumaßnahmen HTS
Sam Robin
Jung
Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, Baumaßnahmen HTS, Ordnungswidrigkeiten nach § 59 StrWG, Wahlwerbung, Widmungen, Zustimmungen Telekommunikationsgesetz (TKG)
Dominik
Zöller
Verkehrsbehördliche Anordnungen, Veranstaltungen, wegweisende Beschilderung, Ausbilder
Luisa
Stark
Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkerhsraum, Wahlwerbung/ Wahlplaktierung
Angelika
Jeske
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Nadine
Kreutz-Harenkamp
Ausnahmegenehmigungen für Bedienstete, Schwerbehinderte, Handwerker, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und bei sonstigen Verkehrsbeschränkungen, temporäre Halteverbote, verkehrsbehördliche Anordnungen
Nadine
Becker
Arbeitsgruppenleiterin
Kerstin
Haunschild
Ausnahmegenehmigungen Umweltzone, Sondernutzungen bei Außengastronomie/ Warenauslage, Veranstaltungen, Infostände, Stromschlüssel
Thorsten
Mertin
Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen, Schulwegsicherung, verkehrslenkende Maßnahmen, Baumaßnahmen HTS
Wer die Merkzeichen Bl oder aG im Ausweis eingetragen hat, erhält auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Nur dieses Dokument berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und ermöglicht das kostenlose Parken an öffentlichen Parkuhren/Parkscheinautomaten. Weitere Vergünstigungen können dem Infoblatt entnommen werden, welches Sie bei der Ausstellung erhalten.
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen EU-Parkausweis, den Sie anstelle des herkömmlichen Dokumentes nutzen können. Er wird mit einem Lichtbild versehen und mit der Zeit den alten Ausweis ersetzen.
In welchem Land für Sie welche Vergünstigungen gelten, können Sie einem Infoheft entnehmen, das Ihnen bei der Ausstellung des Dokumentes gegeben wird.
Seit kurzem wird für Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben, unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung ausgestellt - mit ihr darf jedoch nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden!
Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderunge der Stadt Siegen.
[Stand: Mai 2008]