Parkausweise für Behinderte

Wer die Merkzeichen Bl oder aG im Ausweis eingetragen hat, erhält auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Nur dieses Dokument berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und ermöglicht das kostenlose Parken an öffentlichen Parkuhren/Parkscheinautomaten. Weitere Vergünstigungen können dem Infoblatt entnommen werden, welches Sie bei der Ausstellung erhalten.

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen EU-Parkausweis, den Sie anstelle des herkömmlichen Dokumentes nutzen können. Er wird mit einem Lichtbild versehen und mit der Zeit den alten Ausweis ersetzen.

In welchem Land für Sie welche Vergünstigungen gelten, können Sie einem Infoheft entnehmen, das Ihnen bei der Ausstellung des Dokumentes gegeben wird.

Seit kurzem wird für Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben, unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung ausgestellt - mit ihr darf jedoch nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden!

Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderunge der Stadt Siegen.

[Stand: Mai 2008]

Kontakt

Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsgebäude "Weidenauer Straße 158 und 160"
Weidenauer Straße 160
57076 Siegen (Weidenau)
Fachberatung für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsgebäude "Weidenauer Straße 158 und 160"
Weidenauer Straße 160
57076 Siegen (Weidenau)