zurück
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Sarah
Wörster
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Debora Therese
Schneider
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Jennifer
Vitt
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Cathrine
Striegan
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Annette
Steger
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Daniela
Schwunk
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Petra
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Andrea
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Janine
Rüsche
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Iris
Oerter
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Sylvia
Greis
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Franziska
Pfeifer
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Cornelia
Lachmann
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Bettina
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch die Antragstellerin/ den Antragsteller möglich.
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Meldebehörde (Bürgerbüro). Daher empfiehlt es sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Die Glaubhaftmachung ist durch entsprechende Nachweise (beispielsweise Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) darzulegen.
Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (beispielsweise Mitarbeitende der Polizei, Justiz, Jugendamt, Jobcenter o. ä.) reicht nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister zu rechtfertigen.
Falls die Sperre dennoch aus beruflichen Gründen beantragt werden soll, wird eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber benötigt. Eine pauschale Begründung reicht dafür nicht aus, sondern es muss eine konkrete Gefahr vorliegen.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in einem der Bürgerbüros gestellt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Auskunftssperre über den Online-Service "Auskunftssperre: Antrag auf Eintragung in das Melderegister (§ 51 des Bundesmeldegesetzes)" vorzunehmen.
Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren wird darauf hingewiesen, dass Ausforschungsmöglichkeiten Dritter weiterhin bestehen und Sie weitere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Ihre persönlichen Daten sind nicht nur bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hinterlegt, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert (beispielsweise Finanzamt, Jugendamt, Bank, Krankenkasse, Gericht etc.). Die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen Registern, wie dem Ausländerzentralregister, dem zentralem Fahrzeugregister, bei Versicherungen oder Telefonanbieter gehören ebenso dazu.
Die Eintragung der Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de