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Wenn Sie sich für Landes-, Regional-, Stadt- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das im Stadtarchiv Siegen verwahrte Archivgut einsehen. Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte der Region von großer Bedeutung. Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt. Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt (allgemeine Schutzfrist). Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Wenn Sie sich für Landes-, Regional-, Stadt- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das im Stadtarchiv Siegen verwahrte Archivgut einsehen. Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte der Region von großer Bedeutung. Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt. Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt (allgemeine Schutzfrist). Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Christian
Brachthäuser
Ulrich
Klein
Jan-Sören
Lagemann
Annette
van Amen
Oliver
Teufer M.A.
Wenn Sie sich für Landes-, Regional-, Stadt- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das im Stadtarchiv Siegen verwahrte Archivgut einsehen. Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte der Region von großer Bedeutung. Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt. Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt (allgemeine Schutzfrist). Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
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