UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Abfallbeseitigungsgebühren (Gültig ab 1. Januar 2021)

Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.

Restmüll

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 179,33 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 314,55 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 1.826,25 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter. 89,66 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 157,28 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 913,12 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 358,66 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 629,10 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter 3.652,50 Euro

Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.

Biomüll

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 80,71 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 132,35 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 858,75 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 161,41 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 264,70 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 1.717,49 Euro

Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,80 Euro.

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