Abfallbeseitigungsgebühren (Gültig ab 1. Januar 2021)
Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.
Restmüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
- 120-Liter-Behälter: 179,33 Euro
- 240-Liter-Behälter: 314,55 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: 1.826,25 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem
- 120-Liter-Behälter. 89,66 Euro
- 240-Liter-Behälter: 157,28 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: 913,12 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem
- 120-Liter-Behälter: 358,66 Euro
- 240-Liter-Behälter: 629,10 Euro
- 1.100-Liter-Behälter 3.652,50 Euro
Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.
Biomüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
- 120-Liter-Behälter: 80,71 Euro
- 240-Liter-Behälter: 132,35 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: 858,75 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem
- 120-Liter-Behälter: 161,41 Euro
- 240-Liter-Behälter: 264,70 Euro
- 1.100-Liter-Behälter: 1.717,49 Euro
Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,80 Euro.