Wer das Angebot nutzen möchte, sollte beachten, dass kein offenes Feuer gelegt und nicht unter einer Baumkrone gegrillt werden darf - zu Bäumen ist ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Ebenso untersagt ist die Nutzung von Brandbeschleunigern. Bei einem Holzkohlegrill dürfen ausschließlich Holzkohle bzw. -brickets verwendet werden. Abgekühlte Kohle und Asche sind im dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Für mitgebrachte Verpackungsreste oder ähnliches stehen im direkten Umfeld ebenfalls ausreichend Abfalleimer zur Verfügung.
Die Grillfläche kann bis September "auf Probe" genutzt werden. Wird das Angebot gewissenhaft angenommen und es gehen keine bzw. nur wenige Beschwerden über Müll- oder Lärmbelästigung ein, plant die Stadt, die Grünfläche auch im kommenden Jahr wieder zum öffentlichen Grillen freizugeben.