Netzwerk Kinderschutz

Netzwerk Kinderschutz zu bilden, ist Aufgabe jedes Jugendamtes (§9 Landeskinderschutzgesetz).

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in NRW soll durch das in 2022 verabschiedete Landeskinderschutz verbessert werden. Im § 9 beauftragt das Landeskinderschutzgesetz daher alle Jugendämter mit der Gründung von Netzwerken im Kinderschutz, in denen alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vertreten sind.

Netzwerk Kinderschutz in der Universitätsstadt Siegen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein

Die Jugendämter von Stadt Siegen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein haben gemeinsam mit einer Auftaktveranstaltung im September 2023 den Grundstein für das Netzwerk Kinderschutz in der Region gelegt.

Im § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW ist definiert, welche Berufsgruppen und Institutionen im Netzwerk vertreten sein sollen:

Jugendamt, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Freie Träger der Jugendhilfe (Vereinbarung nach § 8a Absatz 4 SGB VIII mit dem Jugendamt), insoweit erfahrene Fachkräfte, Berufsgeheimnisträger gemäß §4 KKG (Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen in Beratungsstellen, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), Schulen, Gesundheitsämter, Polizei und Ordnungsbehörden, Familiengerichte, Staatsanwaltschaften, Verfahrensbeistände (Anwältinnen und Anwälte des Kindes), Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige, Netzwerk Frühe Hilfen, etc.

Vertretungen dieser Berufsgruppen haben in 2024 eine Steuerungsgruppe des Netzwerks Kinderschutz gebildet.

Das Netzwerk Kinderschutz organisiert Fachtage, Fortbildungen, Regional-Konferenzen im Kontext Kinderschutz.

Kontakt

Netzwerkkoordination Kinderschutz
Verwaltungsgebäude "Weidenauer Straße 158 und 160"
Weidenauer Straße 160
57076 Siegen (Weidenau)