Aufenthaltsrecht: Niederlassungserlaubnis - unbefristetes Aufenthaltsrecht

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und stellt eine Verfestigung Ihres Aufenthaltsrechtes im Bundesgebiet dar, die auf den von Ihnen erbrachten Integrationsleistungen basiert.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels sind von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsrecht abhängig und können sich unterscheiden. Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und informieren Sie sich gegebenenfalls vorab, ob eingeschätzt werden kann, wann Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie können die Niederlassungserlaubnis auch das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.

Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh@​siegen.de senden. 

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