Aufenthaltsrecht: Blaue Karte EU

Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Deutschland kann die Erteilung einer Blauen Karte EU in Frage kommen. Sofern Sie Ihr Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben, muss Ihr Abschluss entweder in Deutschland anerkannt sein oder eine Vergleichbarkeitsprüfung durchgeführt werden.

Neben dem abgeschlossenen Studium ist es notwendig, dass Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und Sie dabei ein Mindestgehalt verdienen. In Berufen, die als Mangelberuf deklariert sind, reduziert sich die Höhe des notwendigen Jahresgehaltes. Der Begriff des Mangelberufs umfasst die Gruppen 21, 221, 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe.

Sofern Sie als Arzt in der Bundesrepublik tätig werden wollen, ist es notwendig, dass Sie eine Approbation beziehungsweise zunächst eine Berufserlaubnis erhalten. Die hierfür zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Wenn Sie sich noch im Ausland aufhalten, ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung Ihr richtiger Ansprechpartner.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

Kontakt

EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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