Aufenthaltsrecht: Neuer Nationalpass/ Übertrag des Aufenthaltsrechts

Ihr Aufenthaltstitel gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Nationalpass. Insofern ist es notwendig, dass Sie nach Neuausstellung eines Nationalpasses durch Ihre Heimatbehörde diesen bei der Ausländerbehörde vorlegen und Ihren (unbefristeten) Aufenthaltstitel auf den neuen Nationalpass übertragen lassen.

Zwecks Vereinbarung eines entsprechenden Termins wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

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