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Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Gerhard
Stenschke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Claudia
Müller
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Ihr Aufenthaltstitel gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Nationalpass. Insofern ist es notwendig, dass Sie nach Neuausstellung eines Nationalpasses durch Ihre Heimatbehörde diesen bei der Ausländerbehörde vorlegen und Ihren (unbefristeten) Aufenthaltstitel auf den neuen Nationalpass übertragen lassen.
Zwecks Vereinbarung eines entsprechenden Termins wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.