zurück
Die Universitätsstadt Siegen ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.siegen.de in Desktop- und mobiler Ansicht, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten.
Die Internetseite www.siegen.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten/ Ausnahmen (siehe auch: Nicht barrierefreie Inhalte) teilweise mit den Anforderungen des
vereinbar.
Die größtmöglich barrierearme Gestaltung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Südwestfalen-IT (Hemer), von deren Seite der technische Rahmen bereitgestellt worden ist.
Diese Einschätzung der Barrierefreiheit in dieser Erklärung basiert auf der Methode der sogenannten Selbstbewertung.
Wir bemühen uns ein höheres Maß der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website zu erreichen. Diese Überarbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge dessen ist ein abschließender Barrierefreiheits‐Test einer unabhängigen Organisation geplant.
Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt:
Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für viele im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.
PDF-Dokumente auf www.siegen.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.siegen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
Wir erklären den Aufbau unserer Internet-Seite auch in Leichter Sprache.
Hier kommen Sie zu unserer Informationsseite in Leichter Sprache ...
Die Web-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Inklusions-Beirat der Universitäts-Stadt Siegen (Broschüre in Leichter Sprache)
Richt-Linien für den Inklusions-Beirat von der Stadt Siegen (Ortsrecht: 90.505 - Richtlinie für den Inklusionsbeirat in der Universitätsstadt Siegen in Leichter Sprache)
Richt-Linien für die Arbeits-Gemeinschaft Begegnung von der Stadt Siegen (Ortsrecht: 90.506 - Richtlinie für die Arbeitsgemeinschaft Begegnung in der Universitätsstadt Siegen in Leichter Sprache)
Sirenen - Hilfe bei Gefahr (Info-Heft in Leichter Sprache)
Einige zentrale Inhalte dieser Webseite - insbesondere die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst, Hinweise zum Feedback- und Durchsetzungsverfahren sowie zentrale Navigations- und Einstiegsinformationen - werden derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt. Damit fehlt für gehörlose oder gebärdensprachkompetente Nutzerinnen und Nutzer ein barrierefreier Zugang zu diesen Inhalten in ihrer primären Kommunikationsform.
Wir arbeiten daran, diese zentralen Informationen zusätzlich als Video in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt schrittweise im Rahmen der verfügbaren organisatorischen und finanziellen Ressourcen.
Auf einzelnen Seiten der Webseite www.siegen.de werden Inhalte über iFrames eingebunden (beispielsweise interaktive Formulare von Drittanbietern). Diese Inhalte sind zum Teil nicht oder nicht vollständig barrierefrei, da sie entweder keine ausreichende semantische Auszeichnung enthalten, für assistive Technologien nicht zugänglich sind oder nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.
Je nach Quelle der eingebetteten Inhalte liegt die Barrierefreiheit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Dies betrifft insbesondere Inhalte von Drittanbietern, für die wir keine Gewähr für eine BITV-konforme Gestaltung übernehmen können.
Für einige Inhalte (beispielsweise PDF-Dokumente oder eingebundene Drittanbieter-Dienste - wie interaktive Formulare) stellt die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar.
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise anzupassen.
Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung haben als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation. Dies bedeutet, dass man ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich macht.
Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Verordnung über barrierefreie Dokumente
Kommunikationshilfenverordnung NRW
Im städtischen Internetangebot werden zahlreiche PDF-Dokumente (beispielsweise: Antragsformulare, Faltblätter, Satzungen) angeboten. Sollten Sie diese nicht mit Ihren Hilfsmitteln lesen, hören oder ausfüllen können, wenden Sie sich bitte an per E-Mail an info@siegen.de.
Diese Website verwendet die Assistenz-Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel "ALT + 1" geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über "ALT + F1").
Eye-Able ist BITV-konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Mehr Informationen zu Eye-Able® finden Sie unter: www.eye-able.com.
Ergänzend zur vorgenannten Assistenz-Software setzen wir das Website-Plugin Eye-Able® Einfache Sprache zur Inklusionsförderung ein. Dieses versucht, Texte so zu vereinfachen, dass sie leichter zu lesen sind. Dazu werden schwierige Wörter durch einfachere Wörter ersetzt und kurze Sätze verwendet.
Ebenfalls ergänzend setzen wir das Website-Plugin Eye-Able® Translate zum Abbau von Sprachbarrieren ein. Eye-Able® Translate ermöglicht die automatische Übersetzung von Webseiteninhalten in mehrere Sprachen.
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Universitätsstadt Siegen nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden. Weitere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Diese Erklärung wurde erstmalig am 22. Februar 2022 erstellt und am 27. Januar 2026 zuletzt aktualisiert.
Über das nachfolgende Online-Formular können Sie gerne mit uns Kontakt bezüglich der Barrierefreiheit auf www.siegen.de aufnehmen.
Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.