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Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
David
Clemens
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Gerhard
Stenschke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Marie
Hausmann
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Isabella
Karch
Herausgehobene Sachbearbeitung für die Sachgebiete: "EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte", "Asyl" und "Einbürgerungen"
Claudia
Müller
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Uwe
Rößler
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Nach erfolgter Einreise in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie als Drittstaatsangehöriger unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung/ Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Dieser dient der Erlangung von Kenntnissen der deutschen Sprache und der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern bei Ihnen ein Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs besteht, werden Ihnen bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde die notwendigen Dokumente ausgehändigt.
Sofern Sie als Unionsbürger die Teilnahme an einem Integrationskurs beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als die für Sie in dieser Angelegenheit zuständige Behörde.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gern zur Verfügung.