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Am 8. April 1607 entstand durch Erbteilung das nun eigenständige Territorium derer zu Nassau-Siegen. Ihr erster Regent, Johann VII (der Mittlere), setzte zur Sicherung der neu erlangten Macht noch am gleichen Tag ein Testament auf, durch das er die Nachfolge zu regeln suchte. Tatsächlich aber sah er sich in den folgenden Jahren wiederholt zu Änderungen an seinen testamentarischen Bestimmungen veranlasst. Bei seinem Tod hinterließ er damit alles andere als Klarheit, schließlich berief sich nun ein jeder Erbe auf die Gültigkeit jeweils der testamentarischen Verfügung, die ihn bevorzugte.
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