Sportförderung
Alle Informationen auf einen Blick:
- Bereitstellung städtischer Sportanlagen (Stadien, Sportplätze, Turn- und Sporthallen)
- Zuschussgewährung für Bau- und Ausbaumaßnahmen vereinseigener oder angemieteter/gepachteter Sportanlagen
- Unterstützung bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen
- Fahrtkostenzuschuss bei der Teilnahme an Deutschen und/oder Internationalen Meisterschaften
- Förderung zur Übungsarbeit (Übungsleiterzuschuss)
- Förderung des Leistungssports
- Ehrungen
Anspruchsberechtigt sind Vereine, die die alle nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Amateursportverein
- Sitz des Vereins: Siegen (Eintragung beim Amtsgericht Siegen)
- Zugehörigkeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen
- Mitgliedschaft beim Stadtsportverband Siegen.
Bereitstellung städtischer Sportanlagen (Stadien, Sportplätze, Turn- und Sporthallen)
Die städtischen Sportanlagen werden im Rahmen der geltenden Benutzungsordnung und Entgelttarifen für den Übungsbetrieb und für Sportveranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Außerhalb des festgelegten Übungs- und Trainingsbetriebes kann jedermann, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Sportanlagen zu solchen sportlichen Betätigungen nutzen, die dem Zweck der Anlage entsprechen.
Zuschussgewährung für Bau- und Ausbaumaßnahmen vereinseigener oder angemieteter/gepachteter Sportanlagen
Bau- und Ausbaumaßnahmen
Für den Erwerb, Neubau oder Modernisierungsmaßnahmen von vereinseigenen Sportanlagen und Vereinsheimen über 3.000 Euro Gesamtkosten, kann ein Zuschuss gewährt werden. Die Grundlage für die Bestimmung erstattungsfähiger Kosten ist die DIN 276/11.06 in der jeweils gültigen Fassung. Gleiches gilt für angemietete oder gepachtete Anlagen unter bestimmten Auflagen. Schönheitsreparaturen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Der Zuschuss beträgt maximal 10% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, der Gesamtzuschussbetrag ist auf 15.000 Euro gedeckelt. Eigenleistungen werden mit 10 Euro pro Stunde angerechnet. Es ist ein formloser Antrag unter Beifügung der erforderlichen Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen, Bauplänen und allen Finanzierungsnachweisen vor Baubeginn. Anträge für das laufende Haushaltsjahr müssen bis zum 30. September eingegangen sein. Wird mit der Maßnahme nicht innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung begonnen, ist der Zuschuss hinfällig, kann jedoch erneut beantragt werden. Der Zuschussbetrag wird anhand des Baufortschritts prozentual ausgezahlt.
Unterhaltungs- und Betriebskosten
Für die Unterhaltungs- und Betriebskosten vereinseigener oder angemieteter/gepachteter Anlagen kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe der für den Sportbetrieb nutzbaren Fläche und der im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Beantragung muss nur einmal erfolgen. Änderungen, welche sich auf die Zuschusshöhe auswirken, sind jährlich zum 30. September mitzuteilen. Die Zuschüsse werden jährlich durch den Sport- und Bäderausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.
Unterstützung bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit überregionaler oder internationaler Bedeutung können von der Stadt Siegen durch
- die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Anlagen und Geräte,
- Zuschüsse zur Kostendeckung,
unterstützt werden.
Dokumente
Sportförderung: Zuschuss der Stadt Siegen - Anerkennungserklärung.
Sportförderung: Verwendungsnachweis über den städtischen Zuschuss [Bauunterhaltung].
Der Antrag ist formlos vor der Veranstaltung zu stellen. Um einen Zuschuss zur Kostendeckung zu erhalten, ist ein Fehlbetrag durch die Vorlage von Ausgaben und Einnahmen nachzuweisen.
Fahrtkostenzuschuss bei der Teilnahme an Deutschen und/oder Internationalen Meisterschaften
Den Sportvereinen kann für die Teilnahme Ihrer Mitglieder an Deutschen oder Internationalen Meisterschaften ein Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Hierfür ist die Teilnahme und die Platzierung nachzuweisen (Anmeldung und Rangliste). Der Antrag ist bis zum 30. November einzureichen. Der Zuschusszeitraum beginnt am 01. Dezember und läuft bis zum 30. November des Folgejahres.
Antragsformular "Fahrtkosten"
Das Antragsformular kann mit nachfolgend angebotenem Dokument abgerufen und interaktiv ausgefüllt werden:
Förderung zur Übungsarbeit (Übungsleiterzuschuss)
Siegener Sportvereinen kann eine Förderung zur Übungsarbeit gewährt werden. Hierfür ist bei der Stadt Siegen kein gesonderter Antrag zu stellen.
Um eine Förderung zur Übungsarbeit zu erhalten, ist beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen ein Antrag jährlich bis Ende Februar zu stellen. Die Voraussetzungen und Antragsfristen können beim Landesportbund Nordrhein-Westfalen eingesehen werden [siehe: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiter-innen/].
Die Gewährung eines städtischen Zuschusses ist von der erfolgreichen Antragstellung beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen abhängig. In der Regel erhält die Stadt Siegen im 3. Quartal des laufenden Jahres vom Landessportbundes Nordrhein-Westfalen eine Liste der Vereine, welche einen Zuschuss erhalten haben. Die der Stadt Siegen für diese Förderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nach Erhalt dieser Liste an die berechtigten Vereine prozentual ausgezahlt.
Förderung des Leistungssports
Der Leistungs- und Spitzensport der örtlichen Vereine kann durch Zuschüsse unterstützt werden (Stützpunktarbeit, Leistungszentren).
Siehe hierzu Punkt 6. der Richtlinien der Universitätsstadt Siegen zur Förderung des Sports.
Ehrungen
Die Stadt Siegen ehrt jährlich Sportler aus Siegener Sportvereinen für herausragende Leistungen bei Deutschen oder Internationalen Meisterschaften.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen muss die sporttreibende Person oder Mannschaft erfüllen um für die Sportlerehrung vorgeschlagen werden zu können:
1. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft (bzw. bei einem vergleichbaren Wettkampf, sofern in der Sportart bislang keine Deutsche Meisterschaftausgetragen wird)
und/ oder
Teilnahme an einer Internationalen Meisterschaft (Europa-/Weltmeister-schaft bzw. bei einem vergleichbaren Wettkampf, sofern in dieser Sportartbislang keine Europa-/Weltmeisterschaft ausgetragen wird),
Hauptwohnsitz in der Stadt Siegen bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Siegener Sportverein oder einem auswärtigen Sportverein,
Mitglied eines Siegener Sportvereins, auch wenn die vorgeschlagene Person nicht in der Stadt Siegen wohnhaft ist.