UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Wohnungs(bau)förderung

Der Bereich der Wohnungsbauförderung umfasst sowohl den Neubau von Wohnungen und Wohnheimen, die Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand als auch die Eigentumsförderung.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private und gewerbliche Investoren bei der Neuschaffung von Mietwohnraum und der Modernisierung von Altbeständen. Gleichzeitig wird seit 2018 auch der Eigenheimmarkt wieder verstärkt gefördert, um jungen Familien den Traum vom eigenen Zuhause zu ermöglichen. Günstige Förderdarlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen (bei eigenen Produkten) machen diese Förderung für eine große Zielgruppe attraktiv.

Unter den drei Säulen

  • Mietwohnraumförderung (Neuschaffung von Mietwohnraum),
  • Modernisierungsförderung (bauliche Maßnahmen in Bestandsgebäuden) und
  • Eigenheimförderung (selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen)

stehen maßgeschneiderte Förderangebote bereit und können bei der Bewilligungsbehörde (für das Siegener Stadtgebiet ist das der Kreis Siegen-Wittgenstein, Amt für Bauen und Immissionsschutz) beantragt werden.

Angst vor einem komplizierten Antragsverfahren muss niemand haben - vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin und lassen Sie sich über die attraktiven Förderbedingungen informieren!

Alle benötigten Informationen, auch zu anderen Förderprogrammen, wie beispielsweise der Finanzierung von Einbruchsschutz oder der Reduzierung von Barrieren, finden Sie auf den Internetseiten der NRW-Bank.

Mietwohnraumzuschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein

Um der hohen Nachfrage an Mietwohnraum im Kreisgebiet Rechnung zu tragen, unterstützt der Kreis Siegen-Wittgenstein die Bereitstellung und Herstellung preisgünstiger Mietwohnungen. Die Förderung richtet sich an Investoren, die nach den Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB) geförderte Wohnungen neu schaffen oder bestehende Wohnungen nach der Modernisierungsrichtlinie NRW (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod) sanieren. Sie richtet sich jedoch auch an Privatpersonen, die leerstehenden (Miet-)Wohnraum in Ihrem Eigenheim zur Vermietung bereitstellen.

Es handelt sich um eine Zuschussförderung über 5 Jahre. Als Gegenleistung für die Förderung wird der neu geschaffene oder bereitgestellte Wohnraum für eine preisgünstige Miete, welche sich an den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen orientiert, angeboten.

Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Informationsseite "Zuschussförderung Mietwohnraum" des Kreises Siegen-Wittgenstein.

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