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Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe Stadtplanung umfassen im Kern die städtebauliche Entwicklung einzelner Gebiete bzw. Quartiere. Neben informellen Konzepten, wie städtebaulichen Skizzen oder Entwürfen, werden formelle Pläne, also verbindliche Rechtspläne in Form von Bebauungsplänen erarbeitet. Damit werden die konzeptionellen sowie planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Wohn- oder Gewerbegebiete geschaffen. Die Arbeitsgruppe Stadtplanung befasst sich zudem mit der Stadtgestaltung, also dem “Aussehen” der (gebauten) Stadt. Hierzu werden oftmals in neuen Baugebieten oder in städtebaulich relevanten Bereichen “Örtliche Bauvorschriften” in Form einer Gestaltungssatzung erlassen. Hierdurch werden häufig die Materialen und Farben der Gebäude sowie die Dachgestaltung verbindlich geregelt, um eine harmonische Gestaltung zwischen der neuen und alten Baustruktur zu gewährleisten. Außerdem wirkt die Arbeitsgruppe an gesamt- oder teilstädtischen Konzepten zu bestimmten Fachthemen, wie der Einzelhandels- oder Wohnbaulandentwicklung, mit.