ÖPNV-Info für Behinderte

Fahrten für Behinderte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Stand: Januar 2012)

Voraussetzung für die folgenden Informationen ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, in dem mindestens das Merkzeichen G existiert - vergleiche hierzu unser Info über Merkzeichen (Nachteilsausgleiche).

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Freifahrt im ÖPNV in Anspruch zu nehmen, gelten - unabhängig davon, ob Sie die Wertmarke hierfür bezahlen mussten oder ob Sie diese kostenlos erhalten - bundesweit folgende Regelungen:

  1. Sie dürfen deutschlandweit in jeder Stadt, jeder Gemeinde oder jedem Dorf kostenlos mit Bussen, Straßen-, S-Bahnen oder U-Bahnen fahren, die zu öffentlichen Verkehrsverbünden gehören. Auch Fährverbindungen, die zum jeweiligen öffentlichen Verkehrssystem zählen, fallen unter diese Vergünstigung.
     
  2. Nahverkehrs- und Regionalzüge der Deutschen Bahn (DB) und privater Anbieter, die auf Schienen des DB-Netzes verkehren, dürfen Sie kostenlos benutzen. Dies gilt seit 01.09.2011 auch unabhängig von sogenannten Verkehrsverbünden. Das heißt umgekehrt: Auch da, wo kein Verkehrsverbund besteht, dürfen Sie im Regionalverkehr (!) Ihre Wertmarke als Fahrausweis nutzen.
    Auch beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn erhalten Sie diese Infos (Telefonnummer siehe unten).
     
  3. In der Regel sind Züge, auf die dies zutrifft, Nahverkehrszüge, Regionalbahnen oder Regionalexpresszüge - in Interregios gilt die Wertmarke ebenfalls.
    InterCity (IC), InterCityExpress (ICE) und ähnliche Schnellzüge fallen nicht unter diese Regelung.
     
  4. Wenn Sie nicht aufgrund des entsprechenden Merkzeichens dazu berechtigt sind (Merkzeichen "1. Klasse"), gilt die Freifahrt nur in der zweiten Wagenklasse. Wenn Sie dennoch erster Klasse fahren möchten, brauchen Sie allerdings auch nur den entsprechenden Zuschlag (Übergang) zu bezahlen.
    Wichtig: Wenn alle Sitzplätze in der zweiten Wagenklasse besetzt sind, können Sie mit Unterstützung des Zugpersonals entweder dort einen Platz freimachen lassen oder Sie dürfen sich, nach Rücksprache mit dem Zugpersonal, ohne Zuschlagzahlung in die erste Wagenklasse setzen.
     
  5. Auch private Anbieter im ÖPNV (Busse und Schienenverkehr) sind in der Regel an diese Vorschriften gebunden!

Hier finden Sie ein paar Reisebeispiele:

Bei den folgenden Beispielen wird davon ausgegangen, dass Sie eine gültige Wertmarke haben!

  1. Sie möchten von Siegen-Seelbach zur Reha-Messe nach Düsseldorf fahren:
    Kostenlos fahren Sie mit dem Bus von Seelbach nach Siegen-Hauptbahnhof.Von Siegen fahren Sie mit dem Zug bis Köln (Deutz oder Hbf), wo Sie in eine Regionalbahn nach Düsseldorf Hbf umsteigen - beide Züge sind in der zweiten Wagenklasse für Sie kostenfrei nutzbar.
    Benutzen Sie von Köln bis Düsseldorf einen Intercity, so müssen Sie dafür eine Fahrkarte lösen!
    In Düsseldorf fahren Sie mit der U-Bahn/Straßenbahn ebenfalls kostenlos.
    Nachdem Sie genug von der Messe erlebt haben, möchten Sie noch eine Verwandte besuchen. Auch für den Bus in den Düsseldorfer Vorort, wo die Dame wohnt, brauchen Sie nicht zu bezahlen.
     
  2. Sie möchten einen Ausflug nach Frankfurt/Main machen:
    Von Siegen fahren Sie mit dem durchgehenden Regionalzug bis Frankfurt/Main Hbf kostenlos.
    In Frankfurt steigen Sie zunächst in die U-Bahn und fahren bis zur Konstablerwache, wofür Sie ebenfalls nichts zahlen müssen.
    Anschließend nutzen Sie noch eine Straßenbahn - auch das mit Ihrer Wertmarke.Wie auf der Hinfahrt, nutzen Sie zurück nach Siegen Regionalzüge und somit müssen Sie auch dafür keine Fahrkarte lösen.
    Ihr Ausflug kostet Sie also, was Fahrten mit der Bahn betrifft, nur dann etwas, wenn Sie erster Klasse reisen möchten.
     
  3. In Siegen verkehren keine InterCity (IC)-Züge und somit können Sie (wenn Sie eine gültige Wertmarke besitzen) an allen Bahnhöfen mit Zügen kostenlos ohne zusätzlichen Fahrausweis starten, ob Sie nach Köln, Frankfurt oder Hagen fahren. Steigen Sie um und fahren Sie ab Umsteigebahnhof weiterhin mit Regionalzügen, gilt Ihre Wertmarke weiterhin.
     
  4. Sie haben eine Rehabilitation auf der Nordseeinsel Borkum bewilligt bekommen und möchten bis Emden mit dem Zug fahren, von wo aus Sie mit dem Schiff übersetzen. Wichtig ist Ihnen außerdem, dass Sie möglichst wenig umsteigen müssen:
    Sie lassen sich im InterCity Köln/Emden einen Platz reservieren.
    Von Siegen fahren Sie bis Köln kostenlos, erst ab dort müssen Sie eine Fahrkarte lösen und das gilt dann natürlich auch für die Rückfahrt - ab Köln fahren Sie bis Siegen kostenlos.
    Wenn Ihnen die Fahrzeit nicht zu lang ist, können Sie mit Nahverkehrs- oder Regionalzügen reisen (beispielsweise: Siegen-Hagen, Hagen-Münster, Münster-Emden) und dann müssen Sie für die Strecke keine Karte lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn
Telefon: (0180) 5512512

oder bei den unten angegebenen Ansprechpartner/innen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) für Behinderte

Kontakt

Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsgebäude "Weidenauer Straße 158 und 160"
Weidenauer Straße 160
57076 Siegen (Weidenau)
Fachberatung für Menschen mit Behinderung
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