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Monika
Massenhove
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Regina
Weinert
Fachberatung für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung für die folgenden Informationen ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, in dem mindestens das Merkzeichen G existiert - vergleiche hierzu unser Info über Merkzeichen (Nachteilsausgleiche).
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Freifahrt im ÖPNV in Anspruch zu nehmen, gelten - unabhängig davon, ob Sie die Wertmarke hierfür bezahlen mussten oder ob Sie diese kostenlos erhalten - bundesweit folgende Regelungen:
Hier finden Sie ein paar Reisebeispiele:
Bei den folgenden Beispielen wird davon ausgegangen, dass Sie eine gültige Wertmarke haben!
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn
Telefon: (0180) 5512512
oder bei den unten angegebenen Ansprechpartner/innen.