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Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben und gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbemeldung können Sie
vornehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle und eine Kopie eines Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Über das Gewerbeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe auch an-, ab- sowie ummelden:
https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Wer einen Termin im Gewerbeamt der Stadt Siegen benötigt, kann diesen schnell und einfach online buchen.
Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer vorab auswählen, ob sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden möchten. Darüber hinaus werden Termine für das Ausstellen einer Zweitschrift der Gewerbemeldung vergeben.
Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Bürgerinnen und Bürger einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/ Vereinen:
Ausländische juristische Person:
Handwerks oder handwerksähnliche Betriebe:
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (beispielsweise Gaststätte mit Alkoholausschank, Spielhalle, Immobilienmakler, Wohnimmobilienvermittler, Versicherungsvermittler, Güterbeförderung über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Für die Gewerbeabmeldung ist das angebotene Formular "Gewerbeabmeldung" auszufüllen und hier ebenfalls per Post, per E-Mail oder per Fax einzureichen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das Formular muss nicht ausgefüllt werden.
Bei Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen, die postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder per Fax eingehen, wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben und gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbemeldung können Sie
vornehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle und eine Kopie eines Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Über das Gewerbeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe auch an-, ab- sowie ummelden:
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Wer einen Termin im Gewerbeamt der Stadt Siegen benötigt, kann diesen schnell und einfach online buchen.
Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer vorab auswählen, ob sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden möchten. Darüber hinaus werden Termine für das Ausstellen einer Zweitschrift der Gewerbemeldung vergeben.
Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Bürgerinnen und Bürger einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/ Vereinen:
Ausländische juristische Person:
Handwerks oder handwerksähnliche Betriebe:
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (beispielsweise Gaststätte mit Alkoholausschank, Spielhalle, Immobilienmakler, Wohnimmobilienvermittler, Versicherungsvermittler, Güterbeförderung über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Für die Gewerbeabmeldung ist das angebotene Formular "Gewerbeabmeldung" auszufüllen und hier ebenfalls per Post, per E-Mail oder per Fax einzureichen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das Formular muss nicht ausgefüllt werden.
Bei Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen, die postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder per Fax eingehen, wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben und gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbemeldung können Sie
vornehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle und eine Kopie eines Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Über das Gewerbeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe auch an-, ab- sowie ummelden:
https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Wer einen Termin im Gewerbeamt der Stadt Siegen benötigt, kann diesen schnell und einfach online buchen.
Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer vorab auswählen, ob sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden möchten. Darüber hinaus werden Termine für das Ausstellen einer Zweitschrift der Gewerbemeldung vergeben.
Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Bürgerinnen und Bürger einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/ Vereinen:
Ausländische juristische Person:
Handwerks oder handwerksähnliche Betriebe:
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (beispielsweise Gaststätte mit Alkoholausschank, Spielhalle, Immobilienmakler, Wohnimmobilienvermittler, Versicherungsvermittler, Güterbeförderung über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Für die Gewerbeabmeldung ist das angebotene Formular "Gewerbeabmeldung" auszufüllen und hier ebenfalls per Post, per E-Mail oder per Fax einzureichen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das Formular muss nicht ausgefüllt werden.
Bei Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen, die postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder per Fax eingehen, wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben und gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbemeldung können Sie
vornehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle und eine Kopie eines Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Über das Gewerbeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe auch an-, ab- sowie ummelden:
https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Wer einen Termin im Gewerbeamt der Stadt Siegen benötigt, kann diesen schnell und einfach online buchen.
Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer vorab auswählen, ob sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden möchten. Darüber hinaus werden Termine für das Ausstellen einer Zweitschrift der Gewerbemeldung vergeben.
Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Bürgerinnen und Bürger einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/ Vereinen:
Ausländische juristische Person:
Handwerks oder handwerksähnliche Betriebe:
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (beispielsweise Gaststätte mit Alkoholausschank, Spielhalle, Immobilienmakler, Wohnimmobilienvermittler, Versicherungsvermittler, Güterbeförderung über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Für die Gewerbeabmeldung ist das angebotene Formular "Gewerbeabmeldung" auszufüllen und hier ebenfalls per Post, per E-Mail oder per Fax einzureichen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das Formular muss nicht ausgefüllt werden.
Bei Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen, die postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder per Fax eingehen, wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Marvin
Röcher
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Nadine
Otterbach
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben und gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbemeldung können Sie
vornehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle und eine Kopie eines Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Über das Gewerbeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe auch an-, ab- sowie ummelden:
https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Wer einen Termin im Gewerbeamt der Stadt Siegen benötigt, kann diesen schnell und einfach online buchen.
Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer vorab auswählen, ob sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden möchten. Darüber hinaus werden Termine für das Ausstellen einer Zweitschrift der Gewerbemeldung vergeben.
Nutzerinnen und Nutzer sollten beachten, dass die Terminvergabe jeweils nur für eine Person und ein Anliegen gilt, sodass bei Bedarf mehrere Termine gebucht werden müssen. Sollten Bürgerinnen und Bürger einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten, diesen rechtzeitig über den Online-Service zu stornieren.
Bei Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen, die postalisch, elektronisch (per E-Mail) oder per Fax eingehen, wird Ihnen die Gebühr in Rechnung gestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/ Vereinen:
Ausländische juristische Person:
Handwerks oder handwerksähnliche Betriebe:
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (beispielsweise Gaststätte mit Alkoholausschank, Spielhalle, Immobilienmakler, Wohnimmobilienvermittler, Versicherungsvermittler, Güterbeförderung über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Für die Gewerbeabmeldung ist das angebotene Formular "Gewerbeabmeldung" auszufüllen und hier ebenfalls per Post, per E-Mail oder per Fax einzureichen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Das Formular muss nicht ausgefüllt werden.
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